Das hast Du anfangs nicht dazugesagt

helmut-1, Siebenbürgen, Sonntag, 10.03.2019, 21:56 (vor 1845 Tagen) @ Vatapitta3986 Views
bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 10.03.2019, 22:16

Die Dame kann nicht rechen, sie kann nicht mit Geld umgehen und hat schon einen anderen Laden gegen die Wand gefahren, wie ich leider zu spät erfahren habe. Sie lügt ohne rot zu werden das Blaue vom Himmel und ist sehr fähig darin andere hinzuhalten und zu manipulieren. Ich habe interne Kenntnisse der finanziellen Situation, weshalb ich keinen andern Weg sehe, als eine Vermieterpfändung vorzubereiten.

Wenn das so ist, dann hast Du keine Wahl, - dann musst Du handeln. Sonst wird der Schaden noch höher. Da würde ich Dir aber einen findigen Anwalt empfehlen, der in der Lage ist, Dir eine Kombination zu basteln.

Was meine ich damit:
Schafft er es, aus irgendwelchen Formulierungen/Werdegängen/nachweisbaren Äußerungen usw. einen Betrugsverdacht zu stricken, dann gehts erstmal zum Staatsanwalt. Davor scheut sich jeder Schuldner, ein Strafverfahren an den Hals zu kriegen, und versucht, das Geld dann - egal von woher - zu besorgen, und wenns von der Oma ist.

Es ist eine gängige Masche, erst mal das Strafverfahren zu betreiben, und das Zivilverfahren solange zurückzustellen, um es dann - evtl. als Anhänger - weiter zu betreiben. Die Chancen, so ans Geld zu kommen, sind wesentlich höher. Aber da musst Du Dir einen Anwalt suchen, der sich nicht mit Ehescheidungen beschäftigt, sondern der mit einem Inkassobüro liiert ist, - die Kerle kennen sich aus.

Übrigens noch ein Tip:
Wenn der Mieter nicht nachweisen kann, dass er zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mindestens für die nächsten drei Monate Mietzahlung einschl. der Kaution resp. Nebenkosten flüssig war, - dann ist das nach deutschem Strafrecht Betrug. Wenn Du heute eine Waschmaschine bestellst und weißt nicht, wie Du sie bezahlen kannst, dann ist das juristisch Betrug. Leider gilt diese Rechtssprechung nicht in Rumänien.....

Natürlich kann er versuchen, sich beim Strafverfahren herauszuwinden, dass er erwartet oder damit sicher gerechnet hat, entsprechende Einkünfte zu erhalten, womit er seinen laufenden Verpflichtungen nachkommen kann. Aber wenn er da an den falschen Staatsanwalt kommt, dann wirds schwierig. Er muss dann mindestens unterschriebene Vertragsabschlüsse vorlegen, die diese Möglichkeit aufzeigen.

Jetzt könntest Du sagen, - was kümmerts mich, wenn der ein Strafverfahren an den Hals kriegt. Ich weiß nicht, wie das aktuelle Gewerberecht in Deutschland ist, - aber hierzulande musst Du ein sauberes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, wenn Du gewerblich tätig sein willst, - als Ausländer sogar zusätzlich aus dem Heimatland.


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