Vermieterpfandrecht - Was geht und wo sind die Grenzen?

Vatapitta, Sonntag, 10.03.2019, 18:39 (vor 1845 Tagen)5194 Views
bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 10.03.2019, 18:53

Moin moin,

eine Mieterin eines Geschäftes zahlt ihre Miete nicht. Rückstand sind 2 Monatsmieten plus eine Nebenkostenpauschale. Es könnte schwierig werden für das Objekt einen neuen Mieter zu bekommen.

Die Einrichtung des Geschäftes ist teilweise neu- und hochwertig. Es könnte sein, dass diese Einrichtung finanziert wurde und der Bank als Sicherheit dient. - Es könnte auch sein, dass die Mieterin angibt, die Einrichtung gehöre ihrem Mann, der nicht Mieter ist und den Mietvertrag nicht mit unterschrieben hat.
Gekauft und bezahlt - ob auf Kredit oder nicht, ist unklar - hat auf jeden Fall die Mieterin. - Der Mann ist arbeits- und mittellos.

Da nach einer möglichen Kündigung eine Bezahlung des Mietrückstandes unwahrscheinlich ist, überlege ich von meinem Vermieterpfandrecht Gebrauch zu machen. - Die Mieterin hat einen Bankkredit für eine Immobilie, bei dem sie Schwierigkeiten mit der Bedienung hat.

Was ist in dem beschriebenen Fall zu berücksichtigen und welche Fehler muss ich unbedingt vermeiden.
Wie hoch ist der Wert der gepfändeten Sachen anzusetzen? Ich denke an ca. 70% des mir ungefähr bekannten Anschaffungspreises. - Alter 6 Monate. Das Interesse an einer Auslösung könnte gering sein, da die Gegenstände sich kaum teurer verkaufen lassen.

Dass ich mit der Sache einen Anwalt betraue, ist selbstverständlich. Wenn ein Erfolg allerdings sehr zweifelhaft ist, würde ich es lassen.

Die Summe beträgt gut 3000 €.

Wenn mir die gepfändeten Gegenstände bleiben/nicht ausgelöst werden, kann ich diese entweder veräußern oder einem neuen Mieter anbieten.


Vielen Dank für Tipps.

Vatapitta

--
Chronisch sind die Schmerzen dann, wenn der Doktor sie nicht heilen kann. http://www.liebscher-bracht.com/


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