Ich würde mal sagen- nice try

Taucher, Sonntag, 10.03.2019, 09:29 (vor 1845 Tagen) @ Zooschauer2696 Views

"Mit dem Hinweis am Eingang gehe der Kunde diesen Vertrag gewissermaßen ein, durch konkludentes Handeln."

Das konkludente Handeln kann der Wirt als erstes Argument anbringen.
Nur glaube ich, dass in einer gerichtlichen Auseinandersetzung der Kunde recht bekommt, wegen überraschender Klausel.

Es ist in Deutschland nicht üblich, dass in Restaurants nur mit Karte bezahlt werden darf. Und man kann nicht von jedem erwarten, dass er absurde Disclaimer im Eingangsbereich liest. Der Hinweis fällt garantiert unter das AGB-Gesetz, und dann kann der Wirt auch nichts mehr machen.


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