Von GEZ-Rebellen

Falkenauge, Sonntag, 10.03.2019, 08:49 (vor 1867 Tagen)3435 Views

meldet mmnews heute.
https://www.mmnews.de/vermischtes/109546-gez-rebellen-deshalb-zahlen-wir-nicht-video

Besonders eindrucksvoll sind die Sätze von Rentnerin Rita Wachs. Sie möchte über ihre Finanzen selbst bestimmen: „Ich schaue nicht und ich bezahle nicht, und schon gar nicht mit Zwang!“

Das ist gesundes Rechtsempfinden. Was man nicht bestellt und benutzt, zahlt man auch nicht. Und Zwang hat mit freiheitlicher Demokratie nichts zu tun.

Das aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG folgende Grundrecht der Informationsfreiheit schützt den Zugang zu allgemein zugänglichen Informationsquellen und zugleich die eigene Entscheidung darüber, sich aus solchen Quellen ungehindert zu informieren. „Der Aspekt des Auswählenkönnens ist der Grundtatbestand jeder Information“, schreibt sogar das Bundesverfassungsgericht in seinem letzten Urteil über den Rundfunkpflichtbeitrag.

Das heißt, das Grundrecht schützt auch davor, sich „gegen den eigenen Willen Informationen aufdrängen zu lassen“, wie das Verfassungsgericht formuliert. Anders gesagt: Ich darf nicht gehindert werden, mich aus dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht zu unterrichten.

Mit dem Rundfunkpflichtbeitrag wird zwar kein unmittelbarer Zwang ausgeübt, die Sendungen der öffentlich-rechtlichen Sender anzusehen oder anzuhören, aber durchaus ein mittelbarer Zwang. Der Zwangsbeitrag bindet mich gegen meinen Willen an die öffentlich-rechtlichen Sender. Zwar kann er, was technisch (noch) nicht möglich ist, nicht verhindern, dass ich mich trotzdem nicht aus ihm unterrichte, aber er behindert mich daran gravierend dadurch, dass ich einen Beitrag zahlen muss, der naturgemäß die Erwartung der Gegenleistung hervorruft. Auf sie zu verzichten, bedeutet einen finanziellen Verlust.

Der Verlust ist gravierend, denn der Beitrag ist ja nicht nur einmal zu zahlen, was noch zu verschmerzen wäre, sondern jeden Monat, derzeit (Erhöhungen werden schon gefordert) 17,50 € monatlich, Jahr für Jahr, das ganze Leben lang. Das sind im Jahr 210 €, in zehn Jahren 2.100 €, in fünfzig Jahren 10.500 €. Dies permanent zu zahlen und die Sendungen trotzdem nicht in Anspruch zu nehmen, ist ein großes Hindernis für die Ausübung des Grundrechtes, sich ungehindert aus einer bestimmten Quelle nicht zu unterrichten. Denn es liegt in der Natur der Sache, dass sich der zahlungspflichtige Bürger ärgerlich sagt: Wenn ich schon zahlen muss, dann schaue ich auch mal Sendungen an, wenigstens ab und zu mal. Man wird also durch den Zwangsbeitrag dazu gedrängt.

Zudem fehlt dem Beitragszahler das Geld für andere Informationsquellen, aus denen er sich unterrichten will, für die er daher weiteres Geld aufbringen muss. Der Zwangsbeitrag ist für ihn eine finanzielle Beeinträchtigung und insbesondere für die große Masse der Geringverdiener eine Belastung, die viele Menschen davon ausschließt oder zumindest ihnen sehr erschwert, noch andere Quellen zur Unterrichtung in Anspruch nehmen zu können. Die geringe Zahl derjenigen, die wegen sehr niedrigem Einkommen von der Zahlung befreit werden können, löst das Problem nicht.

Dass dies alles die allermeisten Beitragszahler dazu bringt, die Sendungen auch anzusehen, damit wird gerechnet, und das wird natürlich auch beabsichtigt.
Vgl.: Betreute Informationsfreiheit


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