Trotzdem

Falkenauge, Samstag, 09.03.2019, 13:55 (vor 1874 Tagen) @ Ötzi2665 Views

Um bei geringen Kosten die Vollstreckung möglichst lang hinauszuzögern,
kann man die Klage vor dem Verwaltungsgericht kurz vor der mündlichen
Verhandlung wieder zurückziehen. Es wird dann der einfache statt dem
dreifachen Satz fällig.
Ich habe das so gemacht.

Ich will aber den Prozess trotzdem weiterführen. Denn die permanente Propaganda, die gegen die Pflichten des Rundfunkstaatsvertrages verstößt, ist bisher noch nicht bis in die höchsten Instanzen als Grund geltend gemacht worden. Ich habe da auch keine großen Erfolgs-Illusionen, aber ich will es versuchen.

In Berlin hat ein Wirtschaftsanwalt auch im eigenen Namen vor dem dortigen Verwaltungsgericht geklagt, dass die Rundfunkgebühr wegen der Propaganda verwirkt sei.

Ich mache den Prozess nicht für mich persönlich. Der riesige totalitäre Propagandakomplex, der eine echte demokratische Willensbildung durch seine Bewusstseinsmanipulationen verhindert, muss gestürzt werden!!!


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