Wohnraumnutzung=Dämmung und Fenster erforderlich, Hobbyraum 1/2 Grundfläche

Olivia, Mittwoch, 06.03.2019, 16:39 (vor 1849 Tagen) @ -Quantenfeldtheorie-2161 Views

Wenn Keller als Wohnräume genutzt werden sollen/dürfen, dann sind genaue Vorgaben in Bezug auf die Tageslichtbeleuchtung einzuhalten. Die Anforderungen an das Tageslicht sind relativ hoch. Kann man nachlesen. Einfacher ist es, das Ganze als Hobbyraum zu deklarieren. Üblicherweise werden diese Art von "Nutzflächen" (Balkone, Terassen, Hobbyräume) mit der halben Grundfläche angerechet. Ob du jetzt allerdings einen "feuchten" Weinkeller als Hobbyraum deklarieren kannst, das ist auch wieder fraglich. Die Probleme fangen dann an, wenn du etwas reinstellen willst. ALLES beginnt langsam zu schimmeln. Vom Boden her, von den Wänden her, wo du etwas hinstellst. Vmtl. wäre erst eine Sanierung erforderlich.
Vmtl. "ungedämmte" Nebenräume, nicht wohnraumtauglich ohne Sanierung.

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