Was ist dann, wenn Eltern ihren Kindern verbieten zu wählen?

Ötzi, Montag, 04.03.2019, 17:03 (vor 1877 Tagen) @ sprit2957 Views
bearbeitet von unbekannt, Montag, 04.03.2019, 17:07

Was hat dann Vorrang: Das Wahlrecht oder das Recht der Erziehungsberechtigten.


hypothetisches Fallbeispiel:
Bei den Wahlhelfern im Wahlbüro ist ein Grünversiffter, mit dem das eigene Kind aus pädagigischen Erwägungen heraus generell keinen Umgang haben soll. Also sperrt sich der Erziehungsberechtigte mit seinem 16-jährigen Sohn/Tochter am Wahltag zu Hause ein, bzw. falls das Kind das Haus verlassen möchte, begleitet er es auf Schritt und Tritt und verhindert so das Betreten des Wahlbüros. Nun ruft der/die Jugendliche die Polizei. Wer ist dann im Recht?


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung