schön wär´s

valuereiter, Donnerstag, 28.02.2019, 19:44 (vor 1882 Tagen) @ Phoenix53882 Views

Wenn du Leistung erbringst, die man am Markt nachfragt, dann brauchst du
kein BGE.

warum gibt es dann sogenannte "Aufstocker"?
also Leute, die/deren z.B. 1 Frau und X Kinder-Familie trotz Arbeit = am Markt gefragter Leistung noch Hartz IV-Leistungen bekommen?
(auf die der Lohn natürlich zu 90 % angerechnet wird)

Hartz IV bzw. ALG 2 ist ein GRUNDeinkommen, nur halt bedingt = nur für die, die nicht genug Einkünfte oder Ersparnisse haben ... und die ggfs. dem Sachbearbeiter vorspielen, sie wären arbeitswillig ...


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