Fakt ist .....

NST, Südthailand, Mittwoch, 20.02.2019, 11:49 (vor 1864 Tagen) @ Rain5492 Views

Das sind Fälle, die kaum zählbar sind, so selten sind sie. Und ja, auch
dann kann man es dem Mädchen zulassen, das Kind auszutragen. Die
Vergewaltigung wird nicht durch einen Mord ungeschehen gemacht.

"Wenn das Kind behindert wird...."

Dann ist es trotzdem das Kind der Eltern und hat ein Recht auf Leben und
Liebe.

..... spätestens ab der ersten Zellteilung, reden wir von Leben.

Alles andere sind beliebige Definitionen, wie z.B auch der Hirntot. Ein Hirntoter ist am Leben.

Tötungen, Morde, Kriege etc. sind aus dem menschlichen Leben nicht wegzudenken. Der Form halber sollte man aber nicht alles schön reden.

Ich persönlich gehe davon aus, dass es einen Bewusstseinzustand gibt, in dem unser Teilbewusstein (der aktuelle Zustand) erkennen wird, was solche Handlungen tatsächlich für eine Bedeutung haben.

Ich vermutet, das wird ein böses Erwachen für das sich entwickelnde Teilbewusstensein werden und fremdschämen beschreibt das völlig unzulänglich. Jedes Teilbewusstsein ist dazu verurteilt, das erleben zu müssen ....
Gruss

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Jeder arbeitet im Ausmass seines Verstehens für sich selbst und im Ausmass seines Nicht-Verstehens für jene, die mehr verstehen!


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