Ein Kauf erhöht die Gesamtschulden nur kurzfristig - nach der Bezahlung sind die Gesamtschulden so wie vorher

BerndBorchert, Dienstag, 19.02.2019, 19:33 (vor 1864 Tagen) @ Silke6029 Views
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 19.02.2019, 19:48

"Die Schuld, die hinter dem Geldschein steht, ist natürlich nicht weg,
aber demjenigen, der den Schein zum Bezahlen weiter reicht, ist das in
diesem Moment egal."
@Elli

Um noch einmal mit einem "unverdächtigeren" Foristen als Mr.A. zu
argumentieren:

"Debitismus = Wirtschaften ist nicht Tauschen, sondern der laufende
Erfüllungs- bzw. Tilgungsversuch von mehr als eine Person / Institution
umfassenden Schuldverhältnissen, wobei jene Schuldverhältnisse ex
nihilo, also Abgabenforderungen an erster Stelle stehen
und sonstige
Schuldverhältnisse, insonderheit die kontraktlichen nur nachfolgende sein
können."

"Der Geldschein ist nur eine "Tarnung" des Tatbestandes, dass eine
Forderung abgetreten (zediert) wurde
. Dadurch dass er existiert,
ändert sich an der eigentlichen, ursprünglichen Schuld überhaupt
nichts.
Nämlich der Schuld, gegen deren Hinterlegung (nie Bezahlung!)
bei der Notenbank der Geldschein überhaupt erst erschienen ist.
Geldscheine werden nicht mit Wechseln, Pandbriefen, Obligationen usw.
bezahlt. Und umgekehrt können diese bei Fälligkeit niemals mit den
Geldscheinen bezahlt werden, die gegen ihre Hinterlegung ausgegeben wurden.

Für die Tarnung (= Erleichterung der Abtretungen, egal wie oft sie
abgetreten werden
) erhält die Notenbank die berühmte Prämie, die
kein Zins ist, sondern eine Prämie, die sich aufgrund ihrer
Monopolstellung ergibt.
Wenn Du die Reparatur Deines Autos bezahlst, trittst Du also immer eine
Forderung ab, die ihrerseits an Dich (gegen Bezahlung Deiner
Dienstleistung) abgetreten wurde. Dienstschuld und Reparaturschuld sind
damit bezahlt, aber die bei der Ausgabe von genau dem Geldschein, mit dem
Du bezahlst, bereits vorhandene Schuld ist nach wie vor offen.
"Alles" ist eben nicht"bezahlt". Sondern selbst im maximal denkbaren Fall
immer nur"alles" minus eins."
http://www.dasgelbeforum.net/ewf2000/forum_entry.php?id=73359

Was dottore beschreibt hatte ich unfachmännisch so ausgedrückt: im Geldschein steckt eine Verschuldung, die beim Kauf in unveränderter Höhe weitergegeben wird.

Übrigens kann ich den link nicht öffnen.

Was also der eine und der andere in deinem Beispiel davor und danach
haben, sind Schulden und Geldscheine (Beurkundungen von Geld) in
veränderter Art und Weise + eine Portion mehr Schulden für alle
und nichts Getauschtes.

Wo sind die "mehr Schulden für alle"? z.B. im Bäckerei Beispiel.

Bernd Borchert

P.S. Vorauseilende Gegenargumentation, falls die Sache mit der Umsatzsteuer als neu entstandene Schuld kommt: Auch bei Tauschgeschäften fällt die Umsatzsteuer an:

https://blog.hellerconsult.com/gegenschaefte-wie-ist-das-eigentlich-steuerlich/


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung