Ungedeckte Leerverkäufe und Buchhaltung

Yellow++, Montag, 18.02.2019, 23:32 (vor 1866 Tagen) @ Albrecht4159 Views

Sowohl bei gedeckten als auch bei ungedeckten Leerverkäufen muss die Bank immer hohe Anforderungen an die Liquidität des Marktteilnehmer (Leerverkäufer) stellen. Wenn die Liquidität zu knapp wird, muss der Marktteilnehmer weitere Liquidität nachschießen oder er wird von der Bank zum Glattstellen der Position gezwungen, was dann ein Verlustgeschäft wird.

Bei den illegalen ungedeckten Leerverkäufen gerät im Prinzip die Buchhaltung vorübergehend in Schieflage. Der ungedeckte Leerverkauf (ohne Wertpapierleihe) wird erst durch die Glattstellung oder Eindeckung durch Kauf am Markt gedeckt. Danach stimmt die Buchhaltung wieder. Von Banken wird dieses Verfahren meiner Meinung nach nicht unterstützt, sondern nur von Brokern oder Dealern. Und dies dann auch nicht offiziell.

Ich hatte mal so ein Ding im Depot, das aufgrund einer Nachricht dann einen Kurssprung von 100 % an einem Tag hingelegt hatte. Dies Sprünge können bei der Eindeckung von ungedeckten Leerverkäufen entstehen.

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Mit Grüßen
Yellow++

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