Wir kommen da nicht auf einen Nenner

BerndBorchert, Sonntag, 17.02.2019, 21:50 (vor 1887 Tagen) @ Silke5649 Views
bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 17.02.2019, 21:57

"Die Verschuldung entsteht nicht erst durch den Kaufakt, sondern der Kauf
wird durch einen Verschuldungszeitraum möglich. Räumt dir niemand die
Zeit ein weil du im Zeitpunkt X keine Leistung vollbringen kannst, gibt es
auch nichts zu kaufen. Das ist der Unterschied zum Tausch, bei dem es
keinen nachfolgenden Zeitraum bedarf.
"
@Ashitaka

Ich verstehe das Zitat nicht. Geht es um einen Kauf wie im Bäckerei Beispiel? wie ist das "durch" im zweiten Halbsatz gemeint? modal oder zeitlich?

Und wo ist eine Begründung dafür? oder sind Ashitaka Behautungen hier im Forum schon Postulate, die nicht begründet werden müssen?

Es dürfte zur Vertragsfreiheit gehören, dass bei einem Kaufvertrag Zuerst-das-Geld-dann-die-Ware vereinbart werden kann. Bei einem Automatenkauf ist das implizit so.

Übrigens macht das BGB explizit keinen Unterschied zwischen Tausch und Kauf:

§ 480 Tausch
Auf den Tausch finden die Vorschriften über den Kauf entsprechende Anwendung.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__480.html

In einem System werden Schulden durch Tausch reduziert und durch Kauf mit
Geldsummen erhöht.

Falls mit Schulden Geldschulden gemeint sind, sind beide Behauptungen falsch. Dass die 2. falsch ist, haben wir doch am Bäckerei Beispiel geklärt.

Bernd Borchert


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