Lass uns das mit der Schuld des Käufers bei einem Kauf mal an einem simplen Beispiel klären
Die Bezahlung eines Kaufpreises in Geldsummen samt Übereignung der
Urkunden bringt die zu Grunde liegende Ver- und Entschuldungskette nicht
aus der Welt.Beim Tausch beginnt und endet die Schuld im einzelnen Vorgang wie ein Foto
- Klick!.
Beim Kauf entstand die Schuld schon vor dem Kauf (Vorfinanzierung) und
endet nicht mit der Bezahlung sondern läuft weiter (Nachschuldnersuche)
wie bei einem Film - schnurr!.
Beispiel. Ich geh zum Bäckerladen und bestelle Brot und Brötchen für 5 Euro. Damit ist der Kaufvertrag entstanden. Die Angestellte braucht 30 Sekunden, mir die Tüte fertig zu machen und zu übergeben, und 10 Sekunden später bezahle ich mit einem 5 Euro Schein.
Nach meinem Verständnis besteht für mich 40 Sekunden lang eine Schuld gegenüber dem Bäckerladen in Höhe von 5 Euro. Mit der Übergabe des Geldscheins ist die Schuld beglichen, d.h. verschwunden.
Wie interpretierst Du das? Welche Schuld besteht weiter? eine für mich?
Bernd Borchert