Lass uns das mit der Schuld des Käufers bei einem Kauf mal an einem simplen Beispiel klären

BerndBorchert, Freitag, 15.02.2019, 17:19 (vor 1868 Tagen) @ Silke6844 Views
bearbeitet von unbekannt, Freitag, 15.02.2019, 17:25

Die Bezahlung eines Kaufpreises in Geldsummen samt Übereignung der
Urkunden bringt die zu Grunde liegende Ver- und Entschuldungskette nicht
aus der Welt.

Beim Tausch beginnt und endet die Schuld im einzelnen Vorgang wie ein Foto
- Klick!.
Beim Kauf entstand die Schuld schon vor dem Kauf (Vorfinanzierung) und
endet nicht mit der Bezahlung sondern läuft weiter (Nachschuldnersuche)
wie bei einem Film - schnurr!.

Beispiel. Ich geh zum Bäckerladen und bestelle Brot und Brötchen für 5 Euro. Damit ist der Kaufvertrag entstanden. Die Angestellte braucht 30 Sekunden, mir die Tüte fertig zu machen und zu übergeben, und 10 Sekunden später bezahle ich mit einem 5 Euro Schein.

Nach meinem Verständnis besteht für mich 40 Sekunden lang eine Schuld gegenüber dem Bäckerladen in Höhe von 5 Euro. Mit der Übergabe des Geldscheins ist die Schuld beglichen, d.h. verschwunden.

Wie interpretierst Du das? Welche Schuld besteht weiter? eine für mich?

Bernd Borchert


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