Ein Kauf bleibt eine Verschuldung, die einer Entschuldung bedarf und ein Tausch ein Tausch.

Silke, Donnerstag, 14.02.2019, 15:06 (vor 1869 Tagen) @ BerndBorchert6900 Views
bearbeitet von Silke, Donnerstag, 14.02.2019, 15:13

Lieber Bernd,

Du kannst doch lesen, was ich zur Sache extra herausgesucht und empfohlen habe weil @Ashitaka das alles sehr gut dargelegt hat, ohne das es in die Sammlung aufgenommen wurde.[[sauer]]

Der Punkt zwischen Tausch und Kauf ist, dass eine Geldschuld vertraglich fixiert und kein Tauschgegenstand beansprucht wird.

§ 362 BGB Erlöschen durch Leistung
(1) Das Schuldverhältnis erlischt, wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt wird.

Was ist die geschuldete Leistung des Käufers?

§ 433 BGB Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Wie soll der Käufer den Kaufpreis zahlen?
Wie kann er seine vertragliche Verpflichtung erfüllen?
Einen Preis kann man nicht durch Tausch zahlen.

§ 929 BGB Einigung und Übergabe
Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll. Ist der Erwerber im Besitz der Sache, so genügt die Einigung über den Übergang des Eigentums

Wie soll eine Geldsumme(ein Schuldverhältnis), zur Tilgung einer durch Kauf verursachten Schuld übergeben und damit die vertraglich vereinbarte Leistung durch den Käufer erfüllt werden?

"Die Bezahlung, wird immer nur mit Geld (Schuldverhältnis) vorgenommen. Die Erfüllung einer Geldschuld hingegen, die kann auf unterschiedliche Arten vorgenommen werden (Geldscheine, Münzen, Abtretung von Bankguthaben).
Ist die "Einigung und Übergabe von Geldscheinen" (§929 BGB) die selbe Handlung, d.h. der selbe Akt, wie die "Bezahlung eines Kaufpreises" (§433(2)BGB)?!
Doch wohl kaum! Warum ist das so?!
Ich stelle nicht die Frage danach, wann eine Geldschuld erlischt, sondern - ganz konkret - wodurch. Das "wodurch" wird im Schuldrecht nicht behandelt, sondern es wird nur als Verpflichtung geregelt, um das Schuldverhältnis zu löschen. Die Frage nach dem "wodurch" zielt auf das konkrete Erfüllungsgeschäft ab, d.h. die "Einigung & Übergabe von Sachen (Geldscheinen) bzw. die Antwort auf die Frage "Wodurch wird die Verfügung über einen Geldbetrag bewirkt?! Es reicht dazu nicht aus, sich den Kaufpreis anzusehen und diesen zu bezahlen (Mit Geld = Schuldverhältnissen vorzuzählen).
Die Verpflichtung, den "Kaufpreises mit Geld (Schuldverhältnis) zu bezahlen (vor-zuzählen)", ist kein sachenrechtlich regulierter Vorgang.
Im Schuldrecht wird "das Erlöschen der Geldschuld durch Erfüllung" (Leistung) geregelt. Die sachenrechtliche Erfüllung wird dort nicht bewertet, sondern es wird klargestellt, dass durch die Erfüllung das Schuldverhältnis erlischt (Bezugnahme).
Das Schuldrecht behandelt nicht die Frage des "wodurch" (was ist die Erfüllung im Einzelfall). Es erklärt nicht, was Erfüllung ist, sondern was die Erfüllung schuldrechtlich bewirkt!
Die Bezahlung des Kaufpreises ist, wie @dottore schon richtig beschrieben hat, ein Vorzählen von Schulden mit Geld (Schuldverhältnissen, Kredit). Das wird - fälschlicherweise - bereits als Erfüllung verstanden, weil ohne den Debitismus gar niemand versteht, was eigentlich Geld ist. Geld kann nicht zur Erfüllung dienen! Die Erfüllung kann immer nur eine Einigung und Übergabe sein. Nicht das Schuldverhältnis (Geld) wird übergeben, sondern der Geldschein (Bescheinigung des Schuldverhältnisses).
Der Leistungserfolg (Erlöschen des Schuldverhältnisses) wird nur dann (Zeitpunkt) erzielt, wenn der Gläubiger den geschuldeten Geldbetrag endgültig zur freien Verfügung erhält. Die Bezahlung eines Kaufpreises mit Geld, bezieht sich ausschließlich auf das Zählen des Kaufpreises mit Geld. Die Verfügung über einen Geldbetrag kann nur dann bewirkt werden, wenn Geldscheine, Münzen oder Geldbetrag (Bankguthaben) in den Macht- /Verfügungsbereich des Gläubigers gelangt sind (die Übergabe erfolgt ist!)"

Auch das Gekaufte kann immateriell sein. Z.B. habe ich mir gestern die
Bahncard 50 gekauft (kein Stück Plastik, sondern ein Recht)

Natürlich kann man auch ein „kleines Inhaberpapier“ nach § 807 BGB kaufen
"Ein „kleines“ Inhaberpapier im Sinne des § 807 BGB liegt vor, wenn dessen Aussteller sich durch Leistung an den – nicht namentlich genannten – Inhaber befreien kann."

Wir reden beim Kauf aber von Schuldrecht.
Die DB bietet dir eine Verschuldung an (diese Leistung zu dem Termin) und will dafür das, was sie am dringendsten braucht wie jedes andere Wirtschaftssubjekt, das genau deshalb wirtschaftet - es will letztlich Steuerzahlungsmittel erjagen weil man damit so schön Steuerschulden tilgen kann und ausserdem alle anderen einem dieses aus den Händen reissen, weil sie selbst alle Steuern gerade oder bald wieder zahlen müssen (Annahmezwang wegen GZ hin oder her, als wenn ernsthaft jemand einer Geldsumme verweigern würde...).

Im Angebot des Kaufvertrages wird eine Geldsumme ausgepreist und keine Scheine und Münzen, keine Tauschobjekte gefordert.

Weil im Debitismus alles verschuldet und Geld keine Sache ist.
Geld ist nichts Dingliches, das man tauschen kann.


Man kann auch Nicht-Dingliches tauschen. Z.B. eine Eintrittskarte Oper
gegen eine fürs Ballet. (beide Karten sind Rechte, keine Sachen)

Privat tauschen kannst du alles Mögliche. Ohne Parität zu Geldeinheiten=Werteinheiten ist halt die Bewertung schwierig, aber ja – wir können natürlich auch tauschen (aber da wird dein Finanzamt schon spitzohrig weil – wie soll man das besteuern?).
Im Wirtschaftsprozess wird aber nur beständig ver- und entschuldet und nicht getauscht.
Ich will von jemandem Ware/Dienst oder Anrecht auf irgendetwas - dann verschulde ich mich.
Ich entschulde mich dann, indem ich leiste was gefordert ist - Geldsummen übereignen.

Historisch ist das aus dem Starten von Wirtschaftsräumen ableitbar, die nur durch Abgabeerhebung loslegen konnten Raub/Tribut/Steuer und sich nicht hochgetauscht haben, weil das schlicht keinen Sinn machen würde.
Die Abgabeerhebung durch eine aneignende Macht macht sehr wohl ökonomischen Sinn für diese Machtposition, bringt aber die bekannten debitistischen Probleme (Vorfinanzierungslücke, mehr Abgabeerhebung und Aufschuldung durch Nachschuldnerzwang) mit sich.

In keiner Wirtschaft der Welt wurde in relevanter Größenordnung getauscht und die zig falschen Beispiele aus den MSM wie Kula-Ringe, Potlatsch und irgendwelche Tauschrituale wurden im EWF/DGF als Märchenstunde der MS-Ökonomen entlarvt.

Menschen haben entweder in egalitären Machtverhältnissen mit Subsistenzproduktion oder in hierarchischen mit gewalttätigen Ver- und Entschuldungen gelebt und nie anders.
Deshalb ist die Verwendung des Begriffes Tausch für systemrelevante Prozesse falsch.
"mittelhochdeutsch tuschen in der Bedeutung von unwahr reden, lügnerisch versichern, anführen."

Du tauscht beim Kauf nicht Sache/Dienst gegen Schein und Münze sondern

du

verschuldest (Kauf) und entschuldest (Bezahlung) dich nacheinander.


Auch der Verkäufer schuldet etwas, nämlich die Ware.

Die wird wie vertraglich vereinbart übereignet.

Genau das ist
augenscheinlich, wenn zuerst bezahlt werden muss und danach erst die Ware
geliefert wird, z.B. am Automaten oder bei Online Bestellungen, z.B. der
Flug, den ich heute noch buchen werde.

Du kaufst einen beurkundeten Anspruch auf Leistung der im vereinbarten Rahmen erfüllt werden muss, sobald du bezahlt hast (Geldsumme vorgezählt und Urkunden übereignet).

Es ist alles sehr symmetrisch. Ein Kauf ist ein Tausch: Ware gegen Geld
(=Schuldschein).

Nein.
Ein Kauf ist eine Verschuldung die einer folgenden Entschuldung bedarf.

Nach der Kaufvertragseinigung schulden beide: der eine die
Ware, der andere das Geld.

Schau dir bitte noch einmal einen beliebigen Kaufvertrag an und schreibe hier, was du als Käufer übereignen sollst.

Liebe Grüße
Silke


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