Erst das Geld, dann die Ware

BerndBorchert, Donnerstag, 14.02.2019, 11:14 (vor 1869 Tagen) @ Silke6698 Views
bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 14.02.2019, 11:22

Der Kaufvertrag lautet nicht auf eine Sache sondern auf Geldeinheiten die
immateriell sind (Auspreisung z.B. XX € und nicht in "bunten Scheinen"
oder "runden Metallscheiben" - wichtig für das Bezahlen sind die Zahlen
auf den Urkunden, die aufgetragenen Werte, da letztlich Mittel zur Tilgung
von Steuerschulden und damit Vermeidung hässlicher Sanktionen).

Auch das Gekaufte kann immateriell sein. Z.B. habe ich mir gestern die Bahncard 50 gekauft (kein Stück Plastik, sondern ein Recht)

Weil im Debitismus alles verschuldet und Geld keine Sache ist.
Geld ist nichts Dingliches, das man tauschen kann.

Man kann auch Nicht-Dingliches tauschen. Z.B. eine Eintrittskarte Oper gegen eine fürs Ballet. (beide Karten sind Rechte, keine Sachen)

Du tauscht beim Kauf nicht Sache/Dienst gegen Schein und Münze sondern du
verschuldest (Kauf) und entschuldest (Bezahlung) dich nacheinander.

Auch der Verkäufer schuldet etwas, nämlich die Ware. Genau das ist augenscheinlich, wenn zuerst bezahlt werden muss und danach erst die Ware geliefert wird, z.B. am Automaten oder bei Online Bestellungen, z.B. der Flug, den ich heute noch buchen werde.

Es ist alles sehr symmetrisch. Ein Kauf ist ein Tausch: Ware gegen Geld (=Schuldschein). Nach der Kaufvertragseinigung schulden beide: der eine die Ware, der andere das Geld.

Bernd Borchert


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