Kauf als Tausch von Ware gegen Geld

BerndBorchert, Mittwoch, 13.02.2019, 21:59 (vor 1890 Tagen) @ Silke7077 Views

Beim Kauf wird mir die laut Kaufvertrag geschuldete
Ware (Art, Menge, Qualität,Termin) übereignet oder die
vereinbarte Dienstleistung angedient und ich zähle im
Gegenzug zu meiner Entschuldung die auf Geldträgern
(Euroscheine/Münzen/EDV-Einheiten) aufgetragenen Geldeinheiten vor,
bis der vereinbarte Preis vorgezählt ist, also die vereinbarte
Geldsumme in Parität gebracht wurde, und übereigne
die vorgezählten Urkunden - der Vertrag ist dadurch von beiden
Seiten erfüllt und KEIN Tausch oder Tauschmittel weit und breit
zu erkenne
.

Das habe ich beim Debitismus immer noch nicht verstanden bzw. akzeptiert: Warum soll das, was Du beschreibst, nämlich ein Kaufvorgang, kein Tausch sein? der Käufer tauscht sein Geld gegen die Ware, der Verkäufer tauscht seine Ware gegen Geld.

Dass das Geld dabei ein Schuldschein ist, der durch den Staat doppelt und dreifach gesichert ist (einziges gesetzliches Zahlungsmittel, einziges Steuerzahlmittel, Schöpfung durch Staatsverschuldung und Vereinheitlichung durch die Zentralbank) hindert nicht daran, Deinen oben skizzierten Kaufvorgang als Tausch anzusehen, im Gegenteil.

Kannst Du es nochmal erklären, warum das kein Tausch sein soll?

So sieht es übrigens auch Otto Normalverbaucher: Wenn er was kauft, tauscht er sein Geld gegen die Ware.

Bernd Borchert


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