Glaube ich nicht

Mephistopheles, Dienstag, 05.02.2019, 19:20 (vor 1900 Tagen) @ QuerDenker3051 Views

DGFler dürfen gerne korrigieren, aber ich vermute (wie Du offenbar auch),
dass man trotz 'Veschenken' ein lizensierter/registrierter 'Stromlieferant'
sein MUSS

Braucht er nur bei Anschluss ans Stromnetz. Der Strom, den Aldi auf seinem Dach erntet, hat aber mit dem Stromnetz nichts zu tun.

Kann aber sein, dass Aldi das trotzdem versteuern muss. Du darfst als Gewerbetreibender deine Ware nicht einfach verschenken. Auch als Vermieter darfst du nicht einfach umsonst jemanden in deinem Haus wohnen lassen. Das heißt, du darfst schon, du musst es aber dann so versteuern, als wenn du ortsübliche Miete eingenommen hättest.
Ich nehme aber ganz schwer an, dass Aldi das mit ihrer Steuerabteilung vorab bereits abgeklärt haben.

Gruß Mephistopheles


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