Wenn Privatangelegenheiten mit versiegelten Haftbefehlen verwechselt werden...

SchlauFuchs ⌂, Neuseeland, Montag, 04.02.2019, 20:03 (vor 1901 Tagen) @ Andudu2714 Views

Sollte die Anzahl stimmen, dann frage ich mich, wovon das Brechen der
Siegel abhängt (Auslastung des Gerichtes?)

Man sieht was man sehen will. Es sind nicht nur versiegelte Haftbefehl sondern versiegelte Dokumente, von welchen durchaus einige Haftbefehle sein können, und vermutlich auch sind. Die Behauptung, dies seien ungewöhnlich viele, verglichen mit etwa 1000 im Vorjahreszeitraum, ist ein Vergleich von Äpfeln und Birnen, da die Zahl nur tatsächliche versiegelte Haftbefehle umfasst, nicht sämtliche versiegelten Dokumente. Versiegelt heisst hier auch nicht dass da ein schmucker Brief mit Wachssiegel herumliegt, sondern nur das die Namen der involvierten Parteien und die Angelegenheiten vor Gericht nicht öffentlich gemacht werden.

Hier eine Analyse der Angelegenheit:
https://wmerthon6.wixsite.com/website-1/home/comprehensive-analysis-of-the-50k-sealed-i...


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