Und wie sollen die aussehen?

D-Marker, Sonntag, 03.02.2019, 09:44 (vor 1880 Tagen) @ BerndBorchert5553 Views
bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 03.02.2019, 10:07

Bargeld und Blockchain vertragen sich nicht, es sei denn, die Coins würden bis in die kleinste Einheit geteilt und nummeriert.
Und dann müsste diese Nummerierung noch in die Blockchain eingetragen werden.

2 Fälle

a) Proof of Work

Die Anzahl der ganzen Coins sind z.B. bei Bitcoin (z.Zt. ca 17,5 Mio)

https://coinmarketcap.com/currencies/bitcoin/

auf 21 Mio begrenzt, ein paar Millionen sind noch nicht geschürft.
Teilbar bis 10 hoch minus 8, Satoshi genannt.
Jetzt müsste jeder Satoshi noch nummeriert werden, falls er physisch in Umlauf gebracht werden soll. Jede physische Bewegung müsste in einem bestimmten Zeitraum noch in die Blockchain eingetragen werden, Fälschungen würden spätestens zu diesem Zeitpunkt auffliegen.
Und das Ganze auch noch mit den noch zu mienenden Coins. Und zwar jeden einzelnen Satoshi.

b) Proof of Stake

Die Anzahl der im Umlauf befindlichen Münzen ist von Anfang an geregelt, bei vielen Coins 1 Mrd, teilbar bis 10 hoch minus 8.

Z.B. ARDR

https://coinmarketcap.com/currencies/ardor

Auch hier müsste jeder „Satoshi“ nummeriert werden, um ihn fälschungssicher physisch übergeben zu können.
Und bei "Blockchain-Euros" müsste noch immer jeder einzelne "Blockchaincent" nummeriert werden.
Scheine gehen schon garnicht.
(Die Cent-Liste auf großen Scheinen will ich sehen...)


Betrachten wir jetzt noch die Kreditvergabe.

b) Proof of Stake

Verliehen werden können nur Coins, die bereits auf einem Konto liegen.
Eine Schöpfung von Coins aus dem Nichts ist unmöglich.
Die Zentralbank müsste also die Coins bereits besitzen, Jeder könnte einsehen, wie viele da sind.
(Und, feix, würde sich überlegen, wo bei Kreditnahme die Zinsen herkommen sollen)

a) Proof of Work

Im Gegensatz zu Proof of Stake könnte jemand die noch zu schürfenden Coins verleihen.
Wie will er aber sicherstellen, dass nicht jemand anderes die Coins schürft?
Man könnte zwar per Gesetzt das Mining nur der Zentralbank erlauben, aber damit wäre der Bitcoin tot.

Deshalb:

Bewegungen sind derzeit (und ist auch so gewollt) nur von Konto zu Konto möglich, nicht von Mensch zu Mensch.

Was geht, ist Coins gegen FIAT zu handeln.

Abba Vermischung is nicht.

LG
D-Marker

--
https://www.youtube.com/watch?v=LqB2b223mOM


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