BaföG Rückzahlung, eigene Erfahrungen

Ötzi, Mittwoch, 30.01.2019, 11:53 (vor 1911 Tagen) @ der_Chris5512 Views
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 30.01.2019, 11:56

Hallo Chris,

der nach deiner Rechung zu niedrige Finanzbedarf resultiert möglicherweise daher, dass du die Rückzahlung der BaFöG-Leistungen nicht berücksichtigt hast. Die haben das eventuell mit eingerechnet.

Der größte Teil des BaFöG wird an Studenten ausgezahlt, und die müssen in der Regel 50% später wieder zurückzahlen. Beim Schüler-BaFöG ist es anders, das ist komplett vom Staat geschenkt.
Allerdings wird es mit den Rückzahlungen offenbar nicht so genau genommen. Ich selbst erhielt zeitweise BaFöG, allerdings nur sehr sehr wenig, insgesamt nur knapp über €2000. Einige Jahre nach Abschluß des Studium kam dann eine Mahnung über €20 bzgl. BaFöG Rückzahlung. In der Zwischenzeit war ich zwei Mal umgezogen, aber die hatten irgendwo her meine Addresse. Wie sich der Betrag errechnete war nicht ersichtlich. Da es viel zu wenig war, habe ich einfach gezahlt, ich wollte ja nicht, dass sich jemand meinen Fall genauer anschaut und dann darauf kommt, dass ich gut €1000 zurückzahlen müsste.
Kennt hier im Gelben irgendjemand einen Fall, bei dem tatsächlich 50% des erhaltenen BaFöGs zurückgezahlt wurde? Ich kenne niemanden.

Noch etwas aus dem eigenen Erleben.[...]

Eine ganze Familie hat rotiert, weil eine existenziell bedrohliche

Situation herbeigeführt wurde, die sich trotz bester Noten und vieler
beigebrachter Unterlagen nicht rückgängig machen liess.

Und diese Arxxxlöcher schwafeln von Chancengleicheit.[[applaus]]

Ich weiß ja nicht, aber ich könnte nur noch[[kotz]]wenn ich dieser
Diskussion folge…

Dass hängt von den jeweiligen Sachbearbeitern ab. Alles was nicht klar im Gesetz geregelt ist, können die eigenmächtig entschieden. Wir hatten da Glück. Meine Frau war knapp über der Altersgrenze (30 Jahre) als sie ihr Studium aufgenommen hat. Da hat man keinen Anspruch auf BaFög mehr, man muss einen Antrag stellen, warum man nicht früher studieren konnte, und dann kann der Sachbearbeiter entscheiden, ob man ausnahmsweise doch BaFöG erhält. Der Antrag war ein riesiger Aufwand, da wir monatsweise für den gesamten Lebenslauf nachweisen mussten, was sie wann gemacht hat, und inwiefern das alles dem Ziel diente, später zu studieren. Am Ende hatten wir Glück, dank einer netten Sachbearbeiterin.
Bei der Zwischenprüfung hat uns das Glück dann allerdings schon wieder verlassen. Der Härtefallantrag, warum sie die Zwischenprüfung nicht im Regelsemester absolviert hat, wurde abgelehnt und aus war es mit dem BaFöG.

Gruß,

Ötzi


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