Beratung von Lehrstuhlinhabern

der_Chris, Nördl. Ruhrgebiet, Mittwoch, 30.01.2019, 11:39 (vor 1913 Tagen) @ FOX-NEWS4627 Views

Was befähigt einen Lehrstuhlinhaber zur Beratung in Sachen Bafög-Bezug,
Juristen mit Steckenpferd Sozialrecht mal ausgenommen? [[zwinker]]

Nichts, war auch keine Beratung in Sachen BAföG, sondern der Hinweis des Prof., einen Leistungsnachweisfür einen Sprachkurs, der zum Semesterabschluß "eigentlich" vorliegen sollte, im nächsten Semester einzureichen, da der Fokus des Studenten auf das Hauptstudienfach (wegen der Benotung) gelegt werden wollte.

Hier sah man keine Probleme, da im Bereich der Philologie (mit Ausrichtung Lehramt) relativ viele Nebenkriegsschauplätze laufen.

So braucht man bspw. beim Lateinstudium das Graecum, bei Spanisch wird ein Nachweis über Französisch verlangt, usw..
Wenn man aber die Note im Hauptstudienfach nach oben ziehen will und parallel noch weiteres zu lernen hat, kann man versucht sein, zu priorisieren.

So im vorliegenden Fall geschehen. Die Aussage des Prof.´s lautete "kein Problem, Konzentration aufs Hauptstudium, weiterer Sprachkurs ins nächste Semester" (schriftlich per Mail übermittelt).

Das sahen die Pfeifen beim BAföG Amt aber komplett anders, denn ebendieser Sprachkurs war laut Liste zur weiteren Bewilligung für den Folgezeitraum notwendig.

Eine schriftliche Stellungnahme mit Hinweis auf Duldung und bereits erbrachte Leistungen im Sprachkurs wurde mit allen juristischen Querverweisen niedergeschmettert.[[sauer]]
Tja, so kanns einem gehen im Behördendschungel...

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Gruß
Der_Chris

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