Der Sinn des zweistufigen ZB-Systems

Silke, Dienstag, 29.01.2019, 10:05 (vor 1876 Tagen) @ tar6519 Views
bearbeitet von Silke, Dienstag, 29.01.2019, 10:20

Lieber tar,

ist nach meinem Verständnis die Verbindung von zwei zwingen notwendigen Phänomenen, um ein stabiles Geldsystem für ein expandieren müssendes Zentralmachtsystem darzustellen, deren ausreichende Steuereinnahmen zum Besichern einer ausreichenden Aufschuldungfähigkeit, zur Befähigung einer immer weiteren Verteidigung der Rechts- und Handlungsräume des Systems und damit auch seiner Elemente gewährleistet bleiben müssen, damit es nicht zerfliegt.

1. Stabilität = PRIVATE HAFTUNG für jede Geldsumme.
Nur sie garantiert mit der Vollstreckbarkeit in privates Eigentum, in private Freiheiten den Sanktionsdruck der nötig ist, damit die Privaten sich um die Systemstabilität mühen und nicht wie die staatlichen Hyperinflationistas und Staatsvollgeldspinner wie Frau Wagenknecht oder die Goldgeldverfechter wie Herr Stelter von Werte schaffenden Notationssystemen aus Gelddruckmaschinen träumen können.

2. Flexibilität = Möglichkeit einer nicht beliebigen aber doch enormen Ausweitungsmöglichkeit der Gesamtgeldsumme durch die historische Einführung des Phänomens von GUTHABEN ohne gravierende Verschlechterung der Stabilität des Systems, der Qualität des Geldes (Haftungsgrad), indem die private Haftung für jede einzelne Geldsumme durch sie ausweitende hinreichende institutionelle Absicherung garantiert bleibt.

Die historische Errungenschaft ist die Verknüpfung dieser beiden Eigenschaften: Private Haftung + Ausweitungsmöglichkeit durch Guthaben.

"Das System lebt doch nur dadurch, dass es Kredit und Guthaben (Giralgeld) gibt, für das geldpolitische Geschäfte mit der Zentralbank nicht notwendig sind. Deshalb läuft es noch. Geld gut zu haben, dies ist ein Zustand, der institutionell hinreichend abgesichert ist und von Vollgeld-Theoretikern meiner Ansicht nach nicht verstanden wird."
@Ashitaka

Wenn diese beiden Phänomene auch in einem einstufigen Zentralbanksystem implementierbar sind, dann wird dieses unter Ausschluss der GB's auch aufgebaut werden.
Das wäre nur möglich, wenn der Prozess einer dann automatisierten Kreditvergabe und einer automatisierten Sanktionsdurchsetzung gegen die Privaten von einer unabhängigen Instanz mit einer Datenbank, die auf Millionen Servern verteilt ist abgewickelt werden würde, die eine Vertrauensinstanz ist - unbestechlich, fälschungssicher und transparent.

Wo habe ich diese Formulierung nur schon mal gehört...

Kreditbeantragung und -Gewährung ohne störende und fehlerbehaftete Sachbearbeiter sowie Sanktionsverhängung und Durchsetzung ohne störendes Rechtsprechungsverfahren werden in Zeiten von Big Data und vollumfänglicher digitaler Vernetzung der Einzelnen im gesellschaftlichen Konsens automatisiert und akzeptiert werden...
...müssen.

Liebe Grüße
Silke


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