Der Allgemeinzugang zur ZB wäre die Abschaffung des zweistufigen Bankensystems

tar ⌂, Gehinnom, Dienstag, 29.01.2019, 01:35 (vor 1876 Tagen) @ CalBaer6306 Views

Ich frage mich noch, wo grundsätzlich der Unterschied zwischen

"normalen"

ZB-Konten und CBDC liegen soll.


Ein ZB-Konto ist keine Waehrung, da nur GBs den Zugang zur ZB bekommen.
Eine Waehrung (CBDCurrency) wuerde es erst, wenn es ein
Zahlungsmittel fuer alle in der privaten Wirtschaft wird.

Äußerst willkürliche und seltsame Abgrenzung, da Währung als Begriff "alle vom Staat akzeptieren Geldarten" bezeichnet. D.h. eben gerade auch die Übertragung von ZB-Guthaben, die in der entsprechenden Währungseinheit denominiert sind.

Du unterliegst einem Denkfehler: Geschäftsbanken sind (überwiegend)
Private und sie übernehmen weit mehr als lediglich die Abwicklung von
Transaktionen.


Das ist richtig, nur ist die Voraussetzung fuer die meisten Leistungen der
Banken Guthaben der Kunden. Die verschwaenden (sicher nicht ueber Nacht)
mit einer CBDC aus den besagten Gruenden. Sicher wuerden Banken weiter
existieren, nur wuerde ihnen die Moeglichkeit der Kreditschoepfung im
Wesentlichen entzogen. Der ZB bliebe nichts anderes uebrig als Ersatz fuer
die GBs Kredit zu schoepfen.

Noch schlimmer:

Das zweistufige Bankensystem wäre mit dem Direktzugang der Allgemeinheit zur ZB faktisch wieder abgeschafft, denn die ursächliche Erzeugung/Emission der ZB-Guthaben (auch Cash) geht ausschließlich aus einer Verschuldung der ZB hervor, indem diese selbst irgendwas direkt ankauft oder einen Kreditvertrag mit zugehörigen notenbankfähigen Sicherheiten eingeht.

Die Vorstellung, dass nun alle ihr GB-Guthaben einfach zur ZB tragen könnten, scheitert daher bereits an dem Umstand, dass mangels entsprechender notenbankfähiger Sicherheiten keine Äquivalenz zwischen GB-Guthaben und ZB-Guthaben vorliegen kann. Vereinfacht gesagt, entspräche dies einem Bankrun, bei dem es zum Bankencrash kommt, weil diese nicht all ihre Verbindlichkeiten in Bargeld bedienen können.

Das zweistufige Bankensystem sichert also gerade über diese Trennung unterschiedlicher Sicherheitsanforderungen die Möglichkeit einer ungemein stärkeren Kreditexpansion ggü. einstufigen Bankensystemen ab und schafft durch ihr verschränktes Haftungskonstrukt[1] eine dem aktuellen Markt entsprechende Besicherung, da diese beständig direkt von eben diesem freien Markt bewertet wird.

Aus vielleicht eben diesen Gründen beinhalten die mir bekannten CBDC-Konzepte auch nur einen beschränkten Zugang ausgewählter Unternehmen zur ZB. Aber auch das könnte fatale Auswirkungen haben.

[1] Im WPPG akzeptiert die ZB eine Sicherheit, die von der GB nicht nur zum Nennwert zurückgekauft werden muss (und damit selbst bestrebt ist, deren Preis valide einzuschätzen), sondern kann im Zweifel auf die Haftungsmasse der GB zurückgreifen und diese wiederum auf die Haftungsmasse ihres Kunden, von dem sie diese Sicherheit hat!

Aus dem Umstand, dass jedermann ein ZB-Konto führen
könnte, auf die Kreditgewährung seitens der ZB zu schließen, halte

ich

bereits insofern für falsch, da nicht jedermann über

zentralbankfähige

Sicherheiten verfügt.


Sie wuerde damit alles Moegliche als ZB-faehige Sicherheiten einfach
deklarieren muessen. Das Geldsystem waere sowieso auf dem Kopf gestellt,
den Katalog an ZB-faehigen Sicherheiten zu erweitern waere dann eine reine
Nebesache.

Aber wie gesagt, das sind rein hypothetische Betrachtungen. Ich wollte nur
die fatalen Konsequenzen einer solchen Idee aufzeigen. Mit CBDCs glaubt man
Cryptocurrencies den Garaus machen oder zumindest gleichziehen zu koennen.
Entweder verstehen diese Leute sehr wenig vom Geldsystem, was ich kaum
glauben kann oder sie bluffen nur, wohlwissend dass sie Cryptocurrencies
nichts entgegensetzen koennen.

Dem kann ich nicht ganz folgen.

--
Gruß!™

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