Die Veröffentlichung des Berichts über die AfD durch den BfV bedeutet, dass nichts Substanzielles gegen die AfD vorliegt

Yellow++, Montag, 28.01.2019, 18:06 (vor 1887 Tagen) @ Revoluzzer5492 Views

Hallo Revoluzzer.

Wenn das Bundesamt für Verfassungsschutz den Bericht veröffentlicht, dann kann dies auf deren Internetauftritt erfolgen. Da dieser Bericht nicht fundiert ist und keine Begründung für die Überwachung der AfD liefert, erfolgt die Veröffentlichung des Berichts über die Durchreichung an andere. Der Bericht sollte geheim bleiben, wenn er substanzielle Informationen enthält, die eine Überwachung der AfD erfordern. Der Bericht ist nach der amerikanischen Nomenklatur "declassified". D. h., er ist für die Arbeit des Geheimdienstes wertlos geworden und kann publiziert werden.

--
Mit Grüßen
Yellow++

Les Brigandes - Jeanne d'Arc (Ich fand ein Schwert)
Enchanter - Dragon Age Inquisition (Gingertail Cover)


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung