Wir werden den einfach Weg gehen

Ötzi, Samstag, 26.01.2019, 18:33 (vor 1888 Tagen) @ Durran3932 Views
bearbeitet von unbekannt, Samstag, 26.01.2019, 18:44

Hallo Durran,

vielen Dank für die vielen Tipps.
Ich habe in der Zwischenzeit noch etwas weiter recherchiert und mich mit meiner Frau beratschlagt.

Zu zahlen und die Leute dann rauszuklagen, ist uns zu stressig und zu riskant, aufgrund unserer beruflichen und familiären Gesamtsituation.
Kündigung wegen Eigenbedarf kann man vergessen, da sind die Regelungen zu Härtefällen viel zu lasch. Schwangerschaft, geringes Einkommen, schwieriger Wohnungsmarkt etc. kann alles als Härtefall ausgelegt werden.
Bliebe nur, darauf zu hoffen, dass der mündliche "Mietvertrag" zum vermutlich kostenfreien Mitwohnen in Wohngemeinschaft nicht anerkannt wird. Letztlich ist man dann von Richtern abhängig, von denen man nicht weiß, wie die ticken. Mit Pech hat man einen Sozi-Richter.

Wir werden daher den einfachen Weg gehen und nicht zahlen, wenn der Verdacht besteht, dass die Junkies noch im Haus wohnen. Sobald der Eigentümer ausgezogen ist, besichtigen wir nochmals das Haus, und lassen uns schriftlich geben, dass kein Mietverhältnis bestand und dass die Leute raus sind. Wir haben auch Kontakt zu Nachbarn, die beobachten können, wer dort ein- und ausgeht. Erst dann bezahlen wir, und wenn Zweifel bestehen, bezahlen wir nicht und lassen den Kaufvertrag rückgängig machen. Da steht ja drin, dass kein Mietvertrag besteht. Wenn die Junkies nicht raus sind, ist es daher Vertragsbruch. Auf einigen Kosten werden wir dann sitzenbleiben und mit dem Baukindergeld wird es dann wohl auch nichts mehr, aber was solls. Dafür sparen wir dann eine Menge Stress. Auch wenn der Notar bzw. das Gericht den Kaufvertrag nicht so ohne weiteres rückgängig macht, sitzen wird erst Mal am längeren Hebel, wenn wir nicht zahlen.

Sorge macht mir nur die Maklergebühr, die recht hoch war. Für den Fall, dass der Eigentümer nicht fristgerecht auszieht, und wir dann vom Vertrag zurücktreten, haben wir eine Zusatzvereinbarung mit dem Makler getroffen, dass die Provision dann zurückgezahlt werden muss. Den Fall mit den Junkies habe ich damals aber nicht bedacht, da wären wir dann auf die Kulanz des Maklers angewiesen.


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