Frage zu Hauskauf in Verbindung mit mündlichem Mietvertrag

Ötzi, Freitag, 25.01.2019, 22:18 (vor 1889 Tagen)6235 Views
bearbeitet von unbekannt, Freitag, 25.01.2019, 22:39

- Bitte nur ernsthafte Antworten -

Hallo Gelbe Mitforisten und Mitforistinnen,

Es ist zwar keine Notlage, dennoch wäre ich für guten Rat dankbar.

Folgende Situation:
Wir haben ein Einfamilienhaus gekauft, in das wir selbst einziehen möchten. Der Verkäufer wohnt selbst noch drin und hat bis Ende Mai 2019 Zeit, das Haus zu räumen. Voraussichtlich wird er das auch einhalten, ansonsten drohen ihm Zwangsvollstreckung, empfindliche Kaufpreisminderung und einseitiger Rücktritt vom Kaufvertrag. Ein guter Makler hilft dem Verkäufer bei der Wohnungssuche im ländlichen Raum, wo die Chancen wohl recht gut stehen, etwas zu finden.

Sobald der Verkäufer uns schriftlich mitgeteilt hat, dass das Haus geräumt ist, ist der Kaufpreis fällig. Des Weiteren ist im Kaufvertrag festgelegt, dass keine Mietverträge bestehen.

Folgendes Problem:
Vor einigen Monaten hat der Verkäufer ein junges Päärchen aus dem Ort bei sich aufgenommen, die vermutlich beide drogenabhängig sind. Die drei Kinder der Frau sind bei einer Pflegefamilie. Dazu muss man wissen, dass der Verkäufer vereinsamt ist, sehr gutmütig, und alkoholbedingt schon leicht dement. Die Leute haben ihm einfach vorgespielt, "Freunde" zu sein und nutzen ihn jetzt aus.
Uns gegenüber hat er die Leute als "Untermieter" bezeichnet, wobei kein schriftlicher Mietvertrag existiert und vermutlich nicht mal Geld fliesst.
Es sind auch keine getrennten Wohnungen, sondern eine WG. Mittlerweile bereut der Verkäufer seine Entscheidung und schimpft vor uns über seine "Untermieter". Er meint immer, er "schmeisse sie raus", aber um tatsächlich die Polizei zu rufen ist er zu gutmütig. Da die mittlerweile schon monatelang bei ihm wohnen, würde die Polizei sie wohl auch nicht so einfach vor die Tür setzen.

Die Frage ist nun, was passiert, wenn er ausgezogen ist und das Päärchen einfach drinnen bleibt.
Laut Vertrag sind wir zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet, sobald er uns schriftlich mitgeteilt hat, dass er das Haus geräumt hat, also ausgezogen ist. Ohne Schlüsselübergabe können wir aber nicht so ohne weiteres feststellen, ob seine "Untermieter" auch raus sind.

Voraussichtlich gibt es dann zwei Möglichkeiten:

-Nicht zahlen und abwarten
-Zahlen und selbst versuchen, die Leute vor die Tür setzen zu lassen

Dazu zwei Fragen:
Wie ist das rechtlich: Es gibt im deutschen Recht mündliche Mietverträge, aber zählt es auch als mündlicher Mietvertrag, wenn die "Mieter" einfach so dort mitgewohnt haben in Wohngemeinschaft, ohne dafür zu bezahlen?

Angenommen, wir haben bereits bezahlt. Laut Kaufvertrag unterwirft sich der Verkäufer der sofortigen Vollstreckung, das heist, wir könnten ohne Gang vors Amtsgericht sofort den Gerichtsvollzieher beauftragen (der Notar stellt dafür eine vollstreckbare Version des Kaufvertrags aus). Aber was ist mit den "Untermietern" ? Die sind ja von der Unterwerfungserklärung im Kaufvertrag nicht betroffen. Wie kriegen wir die raus?

Für ernstgemeinte Tipps wäre ich sehr dankbar.

Das Haus hat eine traumhaft schöne Lage, die Bausubstanz ist in Ordnung und auch sonst ist es genau das Richtige für uns, nur deswegen haben wir das Haus überhaupt gekauft, trotz der absehbaren Probleme.

Ötzi


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung