schöner "Vertrag" ...

valuereiter, Freitag, 25.01.2019, 13:30 (vor 1890 Tagen) @ Dieter4619 Views

wesentlich ist halt:

wenn dieser Vertragsbestandteil nicht erfüllt wird ...
(was ja erst 2030 feststellbar ist)

Welche "Rechtmittel" hat wer dann wem gegenüber, um die Erfüllung durchzusetzen?

Werden den an der Koalition beteiligten Pfötchenhebern dann rückwirkend die Diäten gekürzt?
Wird die dann 12 Jahre zurückliegende Kanzlerinwahl ungültig?
Oder was ist dann?????


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung