Im Prinzip geht das ganz einfach.

Durran, Sonntag, 20.01.2019, 21:05 (vor 1894 Tagen) @ FOX-NEWS6123 Views

Man trägt sich eine Eigentümergrundschuld per Briefgrundschuld ein.
Kostet nicht viel, man hat die Grundschuldbriefe in der Hand und bei erstrangigen Eintrag kann der Staat machen was er will. Er kommt nicht mehr in den ersten Rang. Die wirkt wie eine Grundschuld der Bank. Wichtig-keine Buchgrundschuld.

Man kann den Brief verleihen und einfach machen was man will. Wer eine Finanzierung hat kann sich sowas auch nachrangig eintragen lassen und wenn der Bankkredit bezahlt ist rutscht man dann in den ersten Rang.

Etwaige Zwangshypotheken sind dann nachrangig.

Weiterhin kann man sich ein lebenslanges Wohnrecht eintragen. Dann kriegen sie einen im Prinzip auch nicht mehr raus.


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