So und so, da gibts aber auch ein "aber"

helmut-1, Siebenbürgen, Freitag, 18.01.2019, 20:18 (vor 1918 Tagen) @ Julius Corrino3705 Views

Einer der regelmäßigen Kommentatoren und offensichtlich versiert im Recht der Schusswaffenbenützung, schreibt mir:

Mit "Patronenwaffen" (sowie Perkussion)
darf (mehr theoretisch) Jemand auf seinem
eigenen Grundstück schießen wie es ihm beliebt.
Voraussetzung ist naemlich, dass das Geschoss sein
Grundstueck nicht verlassen kann.
Kann!!!
6mm Flobert: ca. 300 - 400m
9mm Flobert: ca. 700m
"Kleinkaliber": ca. 1,3 Kilometer
Gewehrpatrone: ca. 5 Kilometer
... in alle Richtungen vom Schuetzen = 10 Kilometer
Grundstuecksgroesse!

... oder man baut eine behoerdlich abgenommene
Schiessstaette ... derlei geht in die Hunderttausende.
Und nach oben darf man aus der nicht hinausschiessen.

Ob sein Alternativvorschlag mit Gummischleuder oder Armbrust wirksam ist, das kann ich nicht beurteilen. Armbrust vielleicht, wenn es ein geübter Schütze ist.

Ein anderer Leser schreibt mir als "Bekämpfungsmöglichkeit":

...Modellbauflieger oder wenigstens daddelbegabte Jugend anzulernen an ein paar billigen und ausreichend stabilen (Chinaimport-)Drohnen,... dann Kamikazefluege auf die Spionagedrohne fliegen lassen mit dem Ziel der Rotorzerstoerung, denn hinterherfliegen ist nicht ganz einfach.

Gefällt mir wesentlich besser als meine Idee mit dem Hühnerhabicht, weil man dann mit der Technik die Technik bekämpft. Wer soll mir denn dann ans Leder, wenn ich über meinem eigenen Grundstück Drohnenspiele mache? Demjenigen, der von außerhalb meines Grundstückes die Drohnen auf mein Grundstück schickt, wurde dazu ja nicht gezwungen.

Wenn mir mein Hund ausbüchst und läuft auf ein anderes Grundstück, wo sich ein scharfer Wachhund auf diesem Grundstück befindet, der ihn danach zu Apfelmus verarbeitet, kann ich mich auch nicht beschweren oder gar Schadenersatz verlangen.


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