Genau das habe ich befürchtet
Stellt sich lediglich die Frage, ob hier Art. 9, Pkt. 1, 2. Unterpunkt des Berner Abkommens zur Anwendung kommen kann. Ist aber kompliziert, da müsste ich erst Vorschäden nachweisen, etc.
Dazu ist es sowieso illusorisch, weil es ja dadurch offensichtlich wird, was das eigentliche Ziel meiner Ballerei war.
Fazit: keine gute Idee, da muss ich mir was anderes einfallen lassen.