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valuereiter, Freitag, 18.01.2019, 09:44 (vor 1918 Tagen) @ helmut-13791 Views

Ich beobachte da so ein Ding in letzter Zeit, das sich da öfters über
meinem Lagerplatz aufhält. ...

Nun habe ich dort auch Hühner. Jetzt stellen wir uns mal vor, ich hol mir
mein Flobertgewehr heraus und hole den "Vogel" herunter. ...
... Rechtfertigung: Ich hatte meine Brille nicht zur Hand, dachte,
es handelt sich um den Hühnerhabicht, und wollte mit dem Schuss den Vogel
nur vertreiben.

1. dürfte drauf ankommen, wo Du bist?

Gilt deutsches Recht? Oder siebenbürgisches = rumänisches Recht?

2. siehe
https://nrw.nabu.de/natur-und-landschaft/landnutzung/jagd/jagdbare-arten/greifvoegel/04...
"International
Der Habicht fällt unter Anhang zwei der Berner Konvention von 1979. ... Es ist verboten, die "streng geschützten" Tiere des Anhangs II zu fangen, zu beunruhigen oder zu töten."

Ob Du nach der "Rechtfertigung" noch die gebotene "Zuverlässigkeit" hast, um Deinen Jagdschein und die Waffenbesitzkarte zu behalten???

(ich denke eine "Sachbeschädigung" hätte weniger unangenehme Konsequenzen!)


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