besser nicht ballern

SchlauFuchs ⌂, Neuseeland, Donnerstag, 17.01.2019, 22:33 (vor 1919 Tagen) @ helmut-14689 Views

Was würde dann passieren, ich meine rechtlich, - sofern ich mein
Flobertgewehr angemeldet habe? Hat da jemand eine Ahnung? Ich meine,
könnte ich da Schwierigkeiten bekommen? Andererseits müsste ich ja auch
sowas wie ein Persönlicheitsrecht haben, das demjenigen, der diese Drohne
fliegen lässt, nicht erlaubt, ohne meine Einwilligung meinen Lagerplatz zu
inspizieren.

Meines Wissens nach hast du das Recht, das Dingens zu konfiszieren und den Eigentümer abzumahnen. Vor Gericht würdest du allerdings zur Rückgabe verpflichtet, und wenn das Dingens nicht mehr dingsen kann, vermutlich zum Ersatz verpflichtet.
Wenn du mit deinem Gewehr da voerher noch Löcher rein machst bekommst du vermutlich noch mehr Schwierigkeiten, weil es gibt auch Jagdregeln nach welchen du erst abdrücken darfst wenn du dein Ziel ausreichend verifiziert hast und keine Menschen gefährdet sind.


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