türkisches Erbrecht bei "Ausländern"

Köpi, Berlin, Montag, 14.01.2019, 21:32 (vor 1901 Tagen) @ NST3758 Views

Hallo in die Runde,

mich betrifft es nicht und wird mich wohl nie betreffen,
aber ich habe in vager Erinnerung, dass das türkische Erbrecht aus unserer Sicht Fußangeln hat (oder nur hatte?).

Damit es bei Interessenten, die jetzt vielleicht mit Immobilienbesitz einsteigen möchten kein böses Erwachen gibt, wären vielleicht rechtliche Infos zum türkischen Erbrecht hilfreich. Oder sollte man nur zur Miete wohnen?

Gruß in die Runde und Dankeschön!


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