Leider kein Ironiesmiley bei oT-Einzeilern möglich

D-Marker, Mittwoch, 09.01.2019, 00:57 (vor 1907 Tagen) @ Dieter4256 Views
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 09.01.2019, 01:06

Hallo D-Marker,

wenn keine Kontrolle erlaubt ist, muß man vom Schlimmsten ausgehen.

Wenn der Besitzer darüber entscheidet, ob der Eigentümer sein Eigentum
ispizieren darf oder nicht, dann hat der "Eigentümer" keine Rechte und der
Besitzer tritt an die Stelle des Eigentümers mit allen Rechten, die mit
Eigentum verbunden sind, also verkaufen, verpfänden, vernichten usw. usw.


Verleihen ist nur eine von vielen Möglichkeiten.

Es stellt sich die Frage, wer kann die FED dazu verdonnern die
Eigentümereigenschaft über das deutsche Golde abzulegen und wieder die
Rolle eines Verwahrers fremden Eigentums anzunehmen, solange und in dem
Maße wie es der BRD-Eigentümer, vertreten durch sein Parlament,
beschließt.

Gruß Dieter

Und da ich nicht "Verleihen" sondern "Beleihen" schrieb...
Na denn langsam.

Die FED beleiht das deutsche Gold. (50er Jahre.)
Gegen Zinsen. Bekommt dafür Dollars.
Die Verleihen sie an D. Für viel mehr Zinsen.
In Dollar.
Z.B. Marschallplan.

https://www.zeit.de/1967/23/auf-fuenf-mach-acht-milliarden

https://verschwiegenegeschichtedrittesreich.wordpress.com/2017/01/18/der-marshallplan-s...

Mathematik und Debitismus lehren:

Ein gutes Geschäft für eine der Parteien.

[[ironie]] off .


Damit Du net mit Unbekannten rechnen musst:


"Wert von insgesamt 13,12 Milliarden Dollar (entspricht heute rund 131 Milliarden Dollar)."

Quelle:

https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Goldreserven

Preisfrage:
Was hätte D. gespart, wenn Zugriff auf eigenes Gold möglich gewesen wäre?

(Nach dem Krieg ist vor dem Krieg.)


Wirste jetzt sauer?


Ein lieber Gruß vom
D-Marker

--
https://www.youtube.com/watch?v=LqB2b223mOM


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