Das wäre das kleinere Übel, vermutlich aber dauerhaft verpfändet oder verkauft.

Dieter, Mittwoch, 09.01.2019, 00:25 (vor 1927 Tagen) @ D-Marker4425 Views

Hallo D-Marker,

wenn keine Kontrolle erlaubt ist, muß man vom Schlimmsten ausgehen.

Wenn der Besitzer darüber entscheidet, ob der Eigentümer sein Eigentum ispizieren darf oder nicht, dann hat der "Eigentümer" keine Rechte und der Besitzer tritt an die Stelle des Eigentümers mit allen Rechten, die mit Eigentum verbunden sind, also verkaufen, verpfänden, vernichten usw. usw.

Verleihen ist nur eine von vielen Möglichkeiten.

Es stellt sich die Frage, wer kann die FED dazu verdonnern die Eigentümereigenschaft über das deutsche Golde abzulegen und wieder die Rolle eines Verwahrers fremden Eigentums anzunehmen, solange und in dem Maße wie es der BRD-Eigentümer, vertreten durch sein Parlament, beschließt.

Gruß Dieter


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