Ich wollte auf Deine Lösung 1) hinaus. Stichwort "Grundfreibetrag"

Hasso, Donnerstag, 03.01.2019, 16:04 (vor 1911 Tagen) @ Julius Corrino4043 Views
bearbeitet von Hasso, Donnerstag, 03.01.2019, 16:38

1) Rentner und Privatiers, deren Einkommen so gering ist, dass sie gar
keine Einkommensteuer mehr zahlen müssen und daher eine NV-Bescheinigung
vorlegen können?

2) Ich strukturiere mich als GmbH, kaufe Wertpapiere auf Pump, habe die
Aktien ab dann im Betriebsvermögen und mache bei der Steuererklärung die
Erwerbskosten steuermindernd geltend?

Hallo Julius,
ob Deine Lösung 2) auch richtig ist, kann ich nicht beurteilen.

Bei Lösung 1) ist aber wichtig, dass der Privatier (noch) keine Rente oder sonstige Transfers erhält!
Dann stimmen meine runden Zahlen zum "fiktiven Freibetrag Kapitalerträge" in etwa.
Schon die kleinste Rente würde das freigestellte Existenzminimum (Grundfreibetrag: 9000 Euro für Ledige) "auffressen"...
Hasso


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung