Skonto

Socke ⌂, Dienstag, 01.01.2019, 14:46 (vor 1939 Tagen) @ optimist3992 Views

Mal aus eigener Erfahrung mit Rechnung an Behörden:
Wird Skonto gewährt, wird das auch abgezogen, wenn die Frist schon Wochen überschritten ist. (Weil der Behördenmitarbeiter persönlich für den Skontoverlust haftbar gemacht wird, mit dem Vorwurf, er hätte nicht schnell genug reagiert, der kann also nicht anders). Wenn man dann klagt, hat man es jahrelang mit deren Rechtsamt zu tun. Bringt also nichts, daher nie Skonto anbieten oder nur mit irren Fristen (z.B. 6 Wochen mit Skonto, 90 Tage ohne)
Außerdem geht ein Skontovorteil nicht bei der Bewertung einer Ausschreibung/Angeboten ein. Kann man sich also schenken. (Ein genereller Nachlass geht hingegen in die Wertung mit ein.)


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