Da steckt der Teufel im Detail

helmut-1, Siebenbürgen, Dienstag, 01.01.2019, 11:30 (vor 1941 Tagen) @ Dieter3860 Views
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 01.01.2019, 11:42

Da sind meines Erachtens mehrere Fallstricke dabei. Jetzt muss ich aber genau aufpassen, was ich da von mir gebe, schließlich bin ich ja kein Melde-, Steuer-, oder Erbrechtsexperte, der sämtliche aktuellen Gesetze jedes EU-Landes kennt.

Melderecht:
wenn man seinen 1. Wohnsitz ins europ. Ausland ummeldet, einen 2. Wohnsitz in Deutschland hat (aber nicht gemeldet)

Also, als Beispiel, um Missverständnissen vorzubeugen:
Du hast in Deutschland gewohnt, mit 1. oder auch mit weiteren 2. Wohnsitzen gemeldet, und ziehst offiziell nach Frankreich um, meldest Deinen Wohnsitz (Wohnsitze) hier ab.

Klar,- dann bist Du hier nicht mehr gemeldet. Mit Hauptwohnsitz Frankreich kannst Du Dich auch nicht mit Nebenwohnsitz Deutschland anmelden, weil jedes EU-Land ja den ersten gemeldeten Wohnsitz als Hauptwohnsitz beansprucht. Hab ich ja in diesem Kommentar klar definiert:

http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=478288

Zum Steuerrecht:
Das mit den Abgaben ist durch die 183-Tage-Regelung bestimmt. Wenn man sich anmeldet, dann bekommt man automatisch eine Steuernummer (früher wurde auch die Lohnsteuerkarte automatisch zugeschickt, - weiß nicht mehr, ob das heute auch so ist). Deshalb, - wenn man sich in Deutschland (wieder) anmeldet, - das habe ich erst kürzlich gemacht, - dann fragt man automatisch nach dem letzten Wohnsitz in Deutschland, damit man wieder dieselbe Steuernummer bekommt und nicht bei jeder Anmeldung eine neue.

Ist man unselbständig tätig, dann liegt der "Mittelpunkt der Lebensinteressen", also diese 183-Tageregelung, auf der Hand. Als Selbständiger ists manchmal schwierig, - z.B. als freier Handelsvertreter. Wenn ich z.B. ein in Deutschland hergestelltes Produkt in verschiedenen EU-Staaten vertreibe und dadurch Provisionen kassiere, dann stellt sich die Frage, in welchem Land ich mich dann mehr aufhalte.Könnte sein, das ich in keinem einzigen Land die 183-Marke erreiche.

Möglicherweise bezahlt man dann in dem Land seine ESt., in dem man seine Provisionen ausbezahlt bekommt. Oder in dem Land, wo das Konto für den Empfang der Provisionen eingerichtet ist. - Aber da schwimme ich, das weiß ich nicht genau.

Automatisch kommt dann die GEZ ins Haus, - ich denke, die bekommen diese Infos, - trotz Datenschutz - durch die Meldebehörde, weiß es aber auch nicht genau.

Fest steht, dass die bei der Anmeldung eingetragenen Angaben überprüft werden, - sei es durch das IT-System der Meldebehörde, - wer weiß das schon. In meinem aktuellen österr. Pass ist ein Fehler unterlaufen, - die haben den Geburtsort mit letztem Wohnsitz in Deutschland verwechselt. Auch mir ist das nicht gleich aufgefallen. Klar hat man mir angeboten, einen anderen Pass zu beantragen und auch kostenlos zu bekommen, aber das hätte wieder eine Wartezeit in Österreich beansprucht, die ich zum damaligen Zeitpunkt nicht hatte. Und Expressgebühr hätte ich aus meiner eigenen Tasche bezahlen müssen.

Nun war ich ja schon mehrmals in Deutschland gemeldet, mit meinem richtigen Geburtsort. Obwohl ich auf den Irrtum bei der Anmeldung in Deutschland hingewiesen habe und es auch in der Anmeldung richtig geschrieben war, haben die auch meinen Pass kopiert und den Unterlagen angefügt.

5 Tage später stehen zwei Uniformierte an der Haustür und wollen etwas mit mir klären: Wieso gibt es zwei Leute mit selben Namen, selben Geburtdatum, offensichtlich stark ähnlichem Aussehen und mit zwei verschiedenen Geburtsorten. Als sie dann gemerkt haben, dass es sich um meine Wenigkeit und nur um eine Person handelt, waren sie wieder zufrieden. Zum Glück hatte ich wg. des Rentenantrags alle meine Unterlagen bei mir, einschl. Wehrdienstausweis, und konnte den Irrtum im Pass erklären und auch nachweisen.

Bei EU-Bürgern funktioniert also die Kontrolle hervorragend, - bei Leuten wie Amri anscheinend nicht....

Interessant wirds nur bei mehreren Wohnsitzen im EU-Raum, - so wie ich das in meinem o.g. Kommentar angesprochen habe. Das fängt ja schon bei den Rundfunkgebühren an, - die dann in jedem Land erhoben werden, - weil man ja in jedem Land immer als 1. Wohnsitz einen Hauptwohnsitz begründet, - egal, wie hirnrissig das ist. Wie ich das der GEZ in Deutschland klarmache, dass ich ja schon in einem anderen Land Rundfunkbeitrag bezahle, - das hab ich noch nicht rausgekriegt. Da hat mir auch im Forum niemand was dazu sagen können.

In Österreich ists sowie in Rumänien an die Stromrechnung gekoppelt. Klar könnte ich an meinem Wohnsitz in Österreich den Strom abmelden, dann wäre dort nichts zu bezahlen. Aber die 2-4 mal, wenn ich dort durchfahre, übernachte ich doch in unserm Anwesen, - und da gehen ja auch über die Bewegungsmelder die Strahler an, wenn sich da jemand dem Haus nähert. Also die Stromabmeldung wäre nicht vorteilhaft.

Genauso muss ich in Österreich Müllgebühren bezahlen, obwohl ich niemals dort den Mülleimer rausstelle. Juristisch eine ganz schwierige Sache, sich da auszuklinken. In Rumänien ist die Müllgebühr ein Teil des Grundsteuerbescheides, auch da kommt man nicht raus.

Nun zum Erbrecht:

Diese bereits angesprochene Regelung mit dem EU-Erbrecht ist mir bekannt. Wieder denke, ich, dass hier der Teufel im Detail steckt. Da gibts erstmal einen Totenschein. Dann gibts einen Erbschein. Erst danach kann man was erben oder z.B. den Grundbesitz des Erblassers auf seinen Namen übertragen.

Um den Erbschein zu beantragen, muss man - so mein Wissensstand - zu der Behörde (Notar, Amtsgericht) gehen, wo der Erblasser zuletzt gewohnt hat. Wenn der Erblasser drei Wohnsitze gehabt hat, dann wirds bereits interessant. O.k., evtl. nach der 183-Tage-Regelung.

Jetzt unterstellen wir mal, ich hätte in Rumänien mehrere Immobilien und würde meine Rente genüsslich auf unserm Anwesen in Österreich verleben. Dann würde der/die Erbe/n z.B. in Österreich vorstellig werden, weil ich die letzte Zeit dort gelebt habe. Da bei der Berechnung der Gebühren ja der Wert des zu erbenden Vermögens angesetzt wird, würde mich interessieren, wie dann der österr. Notar die Immobilien in Rumänien bewertet.

Ich hab das erst bei Bekannten hautnah miterlebt. Da gings um ein Dreiecksgeschäft, wo eines meiner Grundstücke auf einen guten Bekannten eingetragen war, gewissermaßen "vorübergehend geparkt". Als der dann überaschend verstorben ist, kamen die in der Schweiz wohnhaften Angehörigen und wollten sofort die Erbangelegenheit regeln, dabei auch das spezielle Grundstück wieder loswerden. Angeblich bezahlt man nicht nur in Rumänien die Erbschaftssteuer, sondern die Leute müssten auch in der Schweiz den nun ererbten "Zugewinn" angeben und dort versteuern.

Überhaupt würde es dann wahrscheinlich der Fall sein, dass bei einer Ausstellung des Erbscheins in Österreich für Immobilien in Rumänien (oder anderswo) die Erbschaftssteuer sowie die Gebühren um ein Mehrfaches höher sind als z.B. in Rumänien selbst, wo sich diese Immobilien auch befinden.

Fazit:
Da sich die EU bei diesen prinzipiellen Regelungen noch immer nicht um die Erledigung ihrer Hausaufgaben bemüht hat, weil ja die Einführung des Euro dringlicher war, - gibts hier ein Sammelsurium von Problemen, die - gerade im Detail gesehen - für Otto Normalo ziemlich unübersichtlich sind. Um hier keinen Fehler zu machen, ist es daher ratsam, einen Fachanwalt für internationales Recht aufzusuchen und sich die Problemlösung schriftlich geben zu lassen.

Für mich steht nur eines fest: Wenn ich zu irgendeinem Zeitpunkt mal den sprichwörtlichen Löffel abgebe, dann gibts bei mir nichts mehr zu erben. Das muss alles bereits vorher geregelt sein. Gerade, wenn es sich um Anwesen in verschiedenen Staaten dreht, und wo auch die Erben in unterschiedlichen Staaten leben. Ansonsten schafft man für den Klub der nächsten Generation Probleme, deren Lösung meist viel Geld und vor allem Zeit kostet. Dazu wird die Butter, weil sie durch verschiedene staatliche Hände gehen muss, einiges an Masse verlieren. Genau das aber würde dann bei mir bewirken, dass ich mich im Grab umdrehe.


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