Wohnsitz (Steuerrecht)

Athen, Montag, 31.12.2018, 13:52 (vor 1941 Tagen) @ Dieter4757 Views

Hallo,
wenn man seinen 1. Wohnsitz ins europ. Ausland ummeldet, einen 2. Wohnsitz
in Deutschland hat (aber nicht gemeldet) und (vermutlich) mehr als 6 Monate
sich in Deutschland aufhält ist man in Deutschland unbeschränkt
einkommensteuerpflichtig (was m.E. auch gut so ist, wenn man Einkommen aus
dt. Herkunft erzielt).

Bei der Meldebehörde ist man abgemeldet und insofern meldet man sich auch
beim Rundfunkbeitrag ab. Post kommt zum 2. Wohnsitz in Deutschland oder ins
Ausland bei einem Nachsendeauftrag.

Dann noch das Thema Erbrecht: Hier bevorzuge ich das dt. Erbrecht. Wäre
es bei obiger Konstellation aufgehoben?

Sieht hier jemand Probleme, und falls ja, welche?

Gruß Dieter

Hallo Dieter,

es gilt grundsätzlich die 183-Tage-Regel. Wenn du die in einem Land verbringst, wirst du i.d.R. dort besteuert. Das Melderecht hat in Deutschland nichts mit dem steuerlichen Wohnsitz zu tun. Da du dich aber über 183 Tage in Deutschland aufhalten willst, bist du hier unbeschränkt steuerpflichtig. Aber aufpassen, andere Länder handhaben das eventuell anders. Nicht, dass du doppelt steuerlich ansässig wirst (also zusätzlich im anderen EU-Staat). Das sollte durch Doppelbesteuerungsabkommen verhindert sein, zumal in der EU.


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