Erbrecht
Hallo Dieter,
seit dem 17. August 2015 gilt innerhalb der Europäischen Union die sog. EU-Erbrechtsverordnung. Diese besagt im Wesentlichen, daß grundsätzlich das Erbrecht desjenigen Landes zum Tragen kommt, in dem der Verblichene zuletzt seinen "gewöhnlichen Aufenthalt" hatte, es sei denn, testamentarisch wurde ausdrücklich bestimmt, daß der Erbgang nach den Regeln des Heimatlandes (d.h. desjenigen Landes, dessen Staatsbürgerschaft der Erblasser innehatte) erfolgen soll.
Gruß,
Julius
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Ainsi continue la nuit dans ma tête multiple... elle est complètement dechirée... ma tête.
- Luc Ferrari