Steuerrecht, Wohnsitz, Rundfunkbeitrag - Frage dazu?

Dieter, Montag, 31.12.2018, 12:54 (vor 1915 Tagen)5584 Views

Hallo,
wenn man seinen 1. Wohnsitz ins europ. Ausland ummeldet, einen 2. Wohnsitz in Deutschland hat (aber nicht gemeldet) und (vermutlich) mehr als 6 Monate sich in Deutschland aufhält ist man in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (was m.E. auch gut so ist, wenn man Einkommen aus dt. Herkunft erzielt).

Bei der Meldebehörde ist man abgemeldet und insofern meldet man sich auch beim Rundfunkbeitrag ab. Post kommt zum 2. Wohnsitz in Deutschland oder ins Ausland bei einem Nachsendeauftrag.

Dann noch das Thema Erbrecht: Hier bevorzuge ich das dt. Erbrecht. Wäre es bei obiger Konstellation aufgehoben?

Sieht hier jemand Probleme, und falls ja, welche?

Gruß Dieter


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