Gleich kommen mir die Tränen

helmut-1, Siebenbürgen, Donnerstag, 27.12.2018, 12:31 (vor 1947 Tagen) @ Otto Lidenbrock6230 Views

Bei mir stellt sich eine tangentiale Frage, betreff Zwangsabgabe (GEZ).

Wir haben ja diese fortschrittliche EU, die ja noch immer in den Kinderschuhen steckt, was gesetzliche übergreifende Regelungen betrifft. Damit meine ich z.B. das Melderecht.

Jeder Staat beansprucht den ersten gemeldeten Wohnsitz als Hauptwohnsitz. Wenn ich z.B. in Rumänien meinen Hauptwohnsitz habe, und in Österreich und Deutschland einen Nebenwohnsitz, das geht gar nicht. Dadurch habe ich drei Hauptwohnsitze.

Klar kommt dann die GEZ gleich auf die Idee, zu kassieren, - man hat ja immer Radio, TV, und wenn man das auch nicht hat, dan zumindest Internet. Ist in Österreich nicht anders.

Das Finanzamt hat aber diese 183- Tage - Regelung, die gerade diese Leute betrifft, die in verschiedenen Ländern Wohnsitze haben. Da gehts um den sprichwörtlichen (und auch juristisch klar umrissenen) Begriff des "Mittelpunktes der Lebensinteressen".

Wenn ich in Deutschland einen Hauptwohnsitz und drei Nebenwohnsitze habe, dann kann ich darauf verweisen, nur an einem Wohnsitz die GEZ zu bezahlen, - das ist mir bekannt. Ich kann ja nicht zur selben Zeit an mehreren Orten gleichzeitig sein.

Daher stellt sich meine Frage in der Form:

Wenn ich der GEZ nachweise, dass ich in Rumänien Radio/TV bezahle (ist an der rumänischen Stromrechnung automatisch angekoppelt), kann ich mich dann bei denen ausklinken? Weiß da jemand was darüber?


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