Stimmt nicht so ganz

helmut-1, Siebenbürgen, Donnerstag, 27.12.2018, 05:49 (vor 1941 Tagen) @ Hasso7262 Views
bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 27.12.2018, 05:52

Das weiß doch jeder Rentenanwärter, der ab und zu Nachrichten guckt, kurz rechnet und nicht im Gartenbau rum macht.

Ich sehe die Nachrichten aus Deutschland (ZDF/ARD) und Österreich (3sat) nicht nur ab und zu, sondern regelmäßig. Wenn Du das auch machst, dann wirst Du feststellen, dass man - wenn überhaupt - über dieses Thema mal eine Überschrift hört, aber in den Nachrichten erfährt man keine Details darüber.

Natürlich kann man sich auch übers Internet informieren. Da gibts den Klick auf die Deutsche Rentenversicherung mit dem Titel: "Ihr Rentenantrag, - so gehts"

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232614/publicationFil...

Da schreibt man so einiges unter der Überschrift "Fristen", auf Seite 15 und 16. Aber zeig mir mal die Passage, wo klar lesbar ist, dass bei später gestelltem Rentenantrag die Zeit davor nicht nachbezahlt wird und der Anspruch dadurch verloren ist. Man kann das eventuell aus dem Text herauslesen, - wenn man diese Regelung kennt. Aber auch nur dann.

Konkret am Beispiel des Textes:

Stellen Sie Ihren Rentenantrag spätestens drei Monate, nachdem alle Voraussetzungen erfüllt sind. Dann kann Ihre Rente noch pünktlich beginnen. Geht Ihr Antrag später ein, bekommen Sie Ihre Rente frühestens vom Antragsmonat an.

So weit, so gut. Das kann man auch so interpretieren, dass erst ab diesem Zeitpunkt "Geld fließt", nicht nur für das Laufende, sondern auch die Nachzahlung für die Monate davor erst dann erfolgt. Würde dieser Satz noch dabeistehen, wäre es klar:

Die Rentenansprüche davor werden nicht nachbezahlt.
Steht aber nirgends.

So hat es mir Sozial-Siemens jedenfalls genau erzählt.

Hat er Dir auch gesagt, dass ein Anspruch, der schon früher besteht, bei späterer Abgabe des Antrags nicht nachgezahlt wird und verloren ist? Als ich mich irgendwann zwischen 55 und 60 bei den Kerlen zwecks Info mal vorstellig gemacht habe, da sagte man mir das nicht.

Dafür sagte man mir anderen Blödsinn, der auch nicht stimmt. Z.B. dass die Zeiten in D + A zusammengerechnet werden, und ich dann eben dort, wo ich den Rentenantrag stelle, - entweder in D oder in A - die kumulierte Rente bekomme. Tatsache ist aber, dass jeder Staat, bei mir eben D + A, wo ich früher unselbständig tätig war und Beiträge bezahlt habe, seine Rente direkt bezahlt, errechnet aus den jeweiligen bezahlten Beiträgen in diesem Land.

Man kriegt also zwei Renten, wenn man in zwei Staaten beschäftigt war. Hätte ich auch in RO einbezahlt, dann würde ich drei Renten bekommen. Nur bei kurzzeitigen Beschäftigungen (glaube, bis zu einem Jahr) werden die bezahlten Beiträge des jeweiligen Landes auf Antrag zurückerstattet.

Solch schräge Aussagen würde ich lieber geheim halten

Vielleicht bin ich nicht der Einzige, dem das passiert. Vielleicht gibts da noch andere, die im Ausland selbständig sind, und das auch nach dem Rentenbezug weiter sind und dadurch ein genügendes Einkommen haben, und bei denen keine deutsche Rentenberatungsstelle ums Eck ist. Mag sein, dass es unklug von mir war, aber vielleicht dient es nun auch als Warnung für den einen oder anderen.


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung