Wer die 67er-Regelung nicht genau kennt, hat das Rentner-Leben verpennt...

Hasso, Mittwoch, 26.12.2018, 22:32 (vor 1940 Tagen) @ helmut-18378 Views
bearbeitet von Hasso, Mittwoch, 26.12.2018, 22:39

die Aussagen anderer verlassen, die nur glauben, was zu wissen, aber meist
keine Ahnung haben. Das mit der Rente mit 67 stimmt nämlich nicht
generell, es hängt vom Bj. des Einzelnen ab. Im Nachhinein wird nichts
bezahlt, erst ab Antragstellung. Klar habe ich schon vor Jahren versucht,
mich schlau zu machen, - man empfahl auch, das 3 – 6 Monate vor
Rentenbeginn einzureichen, - aber niemand bei den Rentenfritzen machte
einen drauf aufmerksam, dass bei zu später Antragstellung das Geld davor
verloren ist.

Das weiß doch jeder Rentenanwärter, der ab und zu Nachrichten guckt, kurz rechnet und nicht im Gartenbau rum macht.
Solch schräge Aussagen würde ich lieber geheim halten[[freude]]
Ich kann z.B. mit 65,9 Jahren den Bömmel hinschmeißen... und dann ist meine Knappschaftsrente dran.
Siemens muss mir aber mit genau 65,00 Jahren was abdrücken[[top]]

Ich muss nur drauf achten, die Anträge rechtzeitig ca. 4-5 Monate vor Stichtag einzureichen!
So hat es mir Sozial-Siemens jedenfalls genau erzählt.
Das kapierte doch bisher jeder Seppl... oder?
Gute Nacht
Hasso


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