Also, man muss sich schon entscheiden
Abgesehen davon ist das Auto in der Regel ja auf einen selbst zugelassen,
Will ich
a. die im Auto (Mit-)Fahrenden überwachen (Bewegungskontrolle der Bevölkerung)
oder
b. die Autohalter wg. Verkehrsverstößen in Haftung nehmen (analog Geschwindigkeitsüberschreitungen).
Grüße