die Info ist richtig

Manuel H., Freitag, 21.12.2018, 13:40 (vor 1950 Tagen) @ Ciliegia5919 Views

Damit vermeidet man die GEZ allerdings nicht,
man vermeidet nur die Doppelzahlung für Wohnung plus Betriebsstätte.
Idee:
Man zieht offiziell in eine WG.
In einer WG muss nur einer zahlen.
Wenn in der WG die Bewohner alle dort ihre Betriebsstätten haben ...
entfallen jede Menge GEZs

Hallo Forum,


vor ein paar Tagen kam die Diskussion im Bekanntenkreis u.a. auf das
leidige Thema "Rundfunkgebühren". Dabei hat mein Bekannter die Ansicht
vertreten, dass er als kleiner (Internet-) Unternehmer keine
Rundfunkgebühren bezahlen muss, weil er a) seine Betriebsstätte nur in
seiner Wohnung (für die er bereits Gebühren bezahlt) und b) nur ein (um
die 15 Jahre altes) privates Kfz, aber kein Firmen-Kfz hat.

Ich kann eigentlich nicht glauben, dass es hier möglicherweise
tatsächlich ein kleines "Schlupfloch" gibt - daher meine Frage in die
Runde: Ist diese Ansicht korrekt?

Die Infos hat er von hier:

a)

https://www.rundfunkbeitrag.de/unternehmen_und_institutionen/informationen/betriebsstaette/index_ger.html

Beitragsfreie Betriebsstätten

Es wird kein Rund­funk­beitrag er­hoben für: ein Büro in einer
beitrags­pflich­tigen privaten Wohnung, wenn diese bereits beim
Beitrags­service an­ge­meldet ist, (...)

Und von hier:

b)

https://www.rundfunkbeitrag.de/unternehmen_und_institutionen/informationen/kraftfahrzeuge/index_ger.html

Wissenswertes zu Kraftfahrzeugen

Ein Vorteil für Sie: Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist
ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei.
Jedes weitere Kraftfahrzeug wird mit einem Drittelbeitrag – monatlich
5,83 Euro – berechnet.

Sie sind Frei­berufler oder selbst­ständig und Ihre
Betriebs­stätte befindet sich in einer privaten Wohnung, die bereits beim
Beitrags­service an­ge­meldet ist? Dann ist die Betriebs­stätte
anmelde­pflichtig, aber beitrags­frei. Jedes nicht aus­schließ­lich
für private Zwecke ge­nutzte Kraftfahrzeug ist an­zu­melden. Hierfür
ist jeweils ein Drittel­beitrag – monat­lich 5,83 Euro – zu
zahlen.

Seine Argumentation:

Er sei nicht beitragspflichtig, da a) er nur "ein Büro in einer
beitragspflichtigen privaten Wohnung" (die bereits beim Beitragsservice
angemeldet ist) hat UND b) nur ein privates Kfz, aber kein Firmenfahrzeug
(aka "nicht aus­schließ­lich für private Zwecke ge­nutzte
Kraftfahrzeug") vorhanden ist.

Wie seht Ihr das? Ist das eine tragfähige Argumentationsgrundlage, auf
der man tatsächlich die Zahlung von Rundfunkgebühren vermeiden kann oder
macht er da einen Denkfehler? Denn dieses "Modell" käme auch für mich -
und vielleicht für einige Andere - durchaus in Frage...

Viele Grüße, Ciliegia.

--
Deutschland das neue Troja?
http://www.trojaeinst.wordpress.com


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