GEZ kann für Freiberufler und kleine Unternehmen entfallen??

Ciliegia, Freitag, 21.12.2018, 10:28 (vor 1947 Tagen)6778 Views

Hallo Forum,

vor ein paar Tagen kam die Diskussion im Bekanntenkreis u.a. auf das leidige Thema "Rundfunkgebühren". Dabei hat mein Bekannter die Ansicht vertreten, dass er als kleiner (Internet-) Unternehmer keine Rundfunkgebühren bezahlen muss, weil er a) seine Betriebsstätte nur in seiner Wohnung (für die er bereits Gebühren bezahlt) und b) nur ein (um die 15 Jahre altes) privates Kfz, aber kein Firmen-Kfz hat.

Ich kann eigentlich nicht glauben, dass es hier möglicherweise tatsächlich ein kleines "Schlupfloch" gibt - daher meine Frage in die Runde: Ist diese Ansicht korrekt?

Die Infos hat er von hier:

a)

https://www.rundfunkbeitrag.de/unternehmen_und_institutionen/informationen/betriebsstaette/index_ger.html

Beitragsfreie Betriebsstätten

Es wird kein Rund­funk­beitrag er­hoben für: ein Büro in einer beitrags­pflich­tigen privaten Wohnung, wenn diese bereits beim Beitrags­service an­ge­meldet ist, (...)

Und von hier:

b)

https://www.rundfunkbeitrag.de/unternehmen_und_institutionen/informationen/kraftfahrzeuge/index_ger.html

Wissenswertes zu Kraftfahrzeugen

Ein Vorteil für Sie: Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Jedes weitere Kraftfahrzeug wird mit einem Drittelbeitrag – monatlich 5,83 Euro – berechnet.

Sie sind Frei­berufler oder selbst­ständig und Ihre Betriebs­stätte befindet sich in einer privaten Wohnung, die bereits beim Beitrags­service an­ge­meldet ist? Dann ist die Betriebs­stätte anmelde­pflichtig, aber beitrags­frei. Jedes nicht aus­schließ­lich für private Zwecke ge­nutzte Kraftfahrzeug ist an­zu­melden. Hierfür ist jeweils ein Drittel­beitrag – monat­lich 5,83 Euro – zu zahlen.

Seine Argumentation:

Er sei nicht beitragspflichtig, da a) er nur "ein Büro in einer beitragspflichtigen privaten Wohnung" (die bereits beim Beitragsservice angemeldet ist) hat UND b) nur ein privates Kfz, aber kein Firmenfahrzeug (aka "nicht aus­schließ­lich für private Zwecke ge­nutzte Kraftfahrzeug") vorhanden ist.

Wie seht Ihr das? Ist das eine tragfähige Argumentationsgrundlage, auf der man tatsächlich die Zahlung von Rundfunkgebühren vermeiden kann oder macht er da einen Denkfehler? Denn dieses "Modell" käme auch für mich - und vielleicht für einige Andere - durchaus in Frage...

Viele Grüße, Ciliegia.


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