Komplexität des Eigentumsrechts

Rain, Montag, 17.12.2018, 13:17 (vor 1928 Tagen) @ Dieter3568 Views

Lieber Dieter,

das siehst Du richtig.

Die Komplexität des Eigentumsbegriffe ist durchaus umfassend.

Manche sind sinnvoll, so z.B., daß man Minderjährigen Nichts schenken darf, was mit Belastungen verbunden ist, was dazu führt, daß man als Eltern einen Ergänzungspfleger beantragen muß, wenn man ihnen eine Immobilie schenkt.

Oder, daß Tiere zwar Eigentum sind, aber nur eingeschränkt nach Sachenrecht zu beurteilen sind.

Andere sind nur aus fiskalischer Sicht nachvollziehbar, etwa, daß Enteignungen in der sowjetisch besetzten Zone erst ab 1949 rückgängig gemacht werden können.

Oder, auch problematisch, daß bei Rückübereignungen an bestimmte Interessengruppen kein Ersitzungsrecht und keine Verjährung gilt.

Es sei erinnert an Cornelius Gurlitt. Eine wahre Räuberpistole!

Nur, wo anfangen, wo aufhören?

Deshalb habe ich mich auf den Kern bezogen auf das Vid beschränkt.

Nicht, daß Ihr, wenn ich zu lange schreibe, in der Mitte aufhört zu lesen. [[zwinker]]


Beste Grüsse

Rain

--
Der Rechtsstaat ist wie die Luft: Unsichtbar aber essentiell.


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