Elternunterhalt

Rain, Dienstag, 11.12.2018, 13:49 (vor 1960 Tagen) @ Echo3771 Views

Lieber Echo,

die Gerichte werten in der Regel alle Sachverhalte so, daß sie positiv für den Staat sind.

Es war früher immer klar, daß aus Unterhalt kein Unterhalt gezahlt werden muß, der Taschengeldanspruch (gilt nur bei Verheirateten) frei ist.

Gilt alles nicht mehr.

Die "Abzinsung" gilt bei Schenkungen im Erbfall, nicht beim Elternunterhalt.

Der Wert des Einfamilienhauses bleibt unberührt, manche Gerichte schließen dann allerdings ein Barschonvermögen aus. Der Wohnwert wird aber immer berücksichtigt.

Ich weiß allerdings nicht, wie das in Hochmietgebieten wie München gewertet wird, hier wird in der Regel eine Pauschale von 600 € angenommen.

Betriebswirtschaftlich gesehen, ist das Verhalten des Staates sinnvoll. Die Kinder sind nicht vernetzt, haben keine Lobby, die Solidarität gegenüber den Eltern ist stark, viele wehren sich nicht.


Beste Grüsse

Rain

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Der Rechtsstaat ist wie die Luft: Unsichtbar aber essentiell.


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